Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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siren,  uͤber  eine  ihm  an  dem  Tage  zuvor  bekannt
zu  machende  Materie,  anzustellen.

#&#)  Nach  geendigter  Katechisation  wird
von  dem  Eraminakor,  welcher  bei  der  Pr#-sung

  das  Fach  der  Katechetik  zu  behandeln

bat,  dem  Kandidaten  bemerklich  gemacht,
was  an  seiner  Probe-Katechisation  Beifallsoder
  Tadelnswerthes  beobachtet  worden  ist.
S.  V.
Schriftliche  Prüfung.

a)  Die  Mitglieder  der  Prüfungs-Kommission
  vertheilen  unter  sich  die  verschiedenen
tbeor#etischen  und  praktischen  Gegenstände,
worüber  geprüft  werden  soll,  nach  gemeinschaftlicher
  Verabredung,  und  jeder  Eraminator
  gibt  aus  dem  ihm  zugetbeilten  Fache
die  schriftlich  zu  beantwortenden  Fragen  auf,
welche  den  Eraminirenden  in  den  nächsten
Tagen  vor  der  mündlichen  Prüfung,  nach
der  Meihe,  wie  er  sie  zu  beantworten  hat,
und  erst  unmittelbar  vor  der  Ausarbeitung
stiner  schriftlichen  Antworten,  mitgetheilt
werden  dürfen.

b)  Die  Abfassung  der  Ertemporal=  Aufscze
  zur  Beantwortung  dieser  Fragen  geschieht
im  Sizungs-Zimmer  der  Prufungs-Kom,
mission,  unter  Aufsicht  des  Sekretärs,  welcher
  zu  verbüten  hat,  daß  die  gleichzeitig  an
der  Beantwortung  dieser  Fragen  arbeitenden
Studirenden  sich  nicht  einander  einhelsen;  sondern
  jeder  blos  aus  eigenem  Nachvenken  seine
Aufsäze  verfertige.

c)Es  muß  dabei  der  Examinand  blos
seinen  eigenen  Kräften  überlassen  bleiben,
ohne  mit  anderen  Hilfsmineln,  als  dem
Grundterte  des  alten  und  neuen.  Tellaments,

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und  einer  Bibel-Konkordanz,  versehen  zu
seyn.  Nur  wenn  er  aus  Aengstlichkeit  und
Mangel  an  Zutrauen  zu  seiner  Sprachkenntniß
  es  besonders  verlangt,  kann  ihm  auch  die
kirchliche  Bibel=  Uebersezung,  und  ein  lateinisches

  Wörterbuch  dabei  zu  gebrauchen,  ver-.

stattet  werden.

d.)  Eine  von  den  aufzugebenden  Fragen
sell  dogmatischen,  eine  andere  ethischen  Inbaltes
  seyn,  und  bei  deren  Bearbeitung  die
genaue  Bestimmung  der  Begriffe  und  Ausdrücke,
  die  Führung  der  Beweise  aus  der
Vernunft  und  Schrift,  die  Darstellung  der
tebre  nach  dem  kirchlichen  Systeme  und  ibre
praktische  Behandlung,  sorgfältig  berücksichtigt
  werden.

u#)  Zwei  andere  Fragen  sollen  exegetischen
Indaltes  seyn,  und  die  Erklärung  und  Anwendung
  einer  alttestamentlichen  und  einer
neutestamentlichen  Stelle  betteffen,  wozu
indessen  nie  eine  sehr  schwierige,  oder  eine
erst  durch  kritische  Untersuchungen  zu  berichtigende
  Stelle,  sondern  ein  kurzer  Abschnite
der  Bibel  zu  wählen  ist,  bei  dessen  Bearbeitung
  der  Kandidat  Gelegenbeit  hat,  theils
seine  Bekanntschaft  mit  dem  Sprachgebrauche
der  Bibel,  und  mit  den  Regeln  der  Schrifterklärung
  zu  zeigen,  tbeils  seine  Geschicklichkeit
  in  populärer  und  praktischer  Erlduterung
des  Zusammenhanges  und  Sirnnes  biblischer-Ausspeüche,
  und  in  Angabe  der  dogmatischen
und  moralischen  Wahrpeiten,  womit  dieser
Sinn  in  Beziehung  stebr,  an  den  Tag  zu  legen.

f  Zwei  weitere  Fragen  sollen  aus  der  Kirchen
  und  Dogmen-Geschichte,  besondus  des
Neformations-Zeitalters,  gewählt  werden,  und.