Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Paͤsse an reis. Juden — Pateimonial-Gerschte 
Pässe an relsende Juden in Balern 
auszustellende. Vorschriften hlezu. r387—1360. 
Parochial-Verhälrnisse protestantischer 
Gemeluden und Pfarreien. Ober-Aufsicht des 
General-Konsistoriums hierüber. S. 1304 — 
1506; — Kompetenz der General-Kreis-Kom- 
missariate hiertn. S. 1524. 
Parteien, und Partel-Sachen. Bestim- 
mungen, nach welchen gemäß des neuen Reau- 
lativs Über Post-Porto-Fletbeit das dem kdoigl. 
Postärar zustehende Porto In diesen Sachen er- 
hoben werden soll. 37. 
Allgem ine gesezliche Normen zur Berechnung 
und Bezahlung des Postporto für Partei= Sa- 
chen durch die könlgl. Aemter und Behdrden. 
176r — 1766. 
Bestimmungen über die Posiporto" Freikeit 
der Partei-Sachen von den zum Armen-Rechte 
geeigneten Personen. 321. 
Verordnung wegen Bezelchnung des Wohnotts 
und Gerichts der Pürteien bei Berichten und Vor- 
stellungen. 285, 286. 504, 505. 
Abstellung des Unfuges, wodurch den Par- 
teien für Liefer zettel, welche die Elngabe 
einer Beschwerde bezeugen, Geld abgefordert 
wird. 331. 
Regulariv für die Erhebung der Expeditions- 
Taxe auf Instanz einer Parrei bel der Ministe- 
rial-Stiftungs= und Kommunal-Sektion, und 
den dussern Kemmunal-Kuratelen. 738 — 741. 
Tar-Erholung von Parteien für Beschlüsse bei 
den kdnigl. Appellations-Gerichten. gogo — 273. 
Bezahlung und Verwendung der Succumbenz= 
Gelder bel dem kbnigl. Ober-Appellationsgerichte. 
813 — 816. „ 
Bestimmung der Diäten für Gerichts-Aerzte in 
Partei-Sachen. 1823, 184. 
Man sehe auch: Mandatare 
Patrimonial-Gerichte. Verordnung wegen 
erekuriver Beitreibung der konlgl. grundderrlichen 
Renten in denselben durch die königl. Rentämter. 
15:7 — 740. 
Ueberlassung der Inventuren bel nicht streitigen 
Verlassenschaften an die Patrimonial-Gerichte 
im Altmühl= und Oberdonan-Kreise. 1075, 1076. 
Patrimonial-Gerichtshalter, wirkliche. 
Befreiung derselben von der Dienstesleistung bei 
der National: Garde. roos. 
Patronats: Gerechtsame — Pfarramts - Kandi. 
Patronata-Gerechtsame landesfuͤrstliche, 
deren Vertretung. 1515. 1528 — 1530. 
Patronats-Pfarreien protestautische, 
* der Medlatisirten. Grundsäze fir die 
Besezung dieser geistlichen Amrsstellen 239— 
240. 1497, 1498. 1522, 1523. 
Patronatsrecht, das, Prloaten, und 
Pfarrern auf einfache Benefizien zuste- 
hende, soll von denselben mur mit Rücksicht auf 
die Verordnung über die Emeriten= Anstalt aus- 
geübt werden. 8, 9. 1873. 
Pegniz-Kreis. Versezung des knigl. Gene- 
ral- Kommissars allda. 2r70. 
Aufruf an die Bewohner dieses Kreises zur 
Unterstüzung der durch gegenwärtigen Krieg be- 
schädigten Unzerthanen. 711 — 12313. 
Anorduung eines Spczial-Gerichres für die- 
sen Kreis. 1353 — 13355. 
Pension der Indibiduen fäkularisirter Seifter 
und Klbster, wie auch anderer Pensionisten. Ges 
segliche Vorschrifren, nach welchen sich diese In- 
dividuen sowohl, als auch die königl. Renimer 
und Kassen bei Umschrelbung oder Abänderung 
der Anweisung dergleichen Pensionen zu fügen 
haben. 102 — 104 
Verlust der Kanonikal- oder Kloster Pension, 
in welchem Falle derselbe statt findet. 50 ,504. 
Kasse zur Ausbezahlung derselben. 762. 
Pensionirung protestantischer Geistli— 
chen. 1495, 1406. 1524. 
Pfarramts-Kandidaten in Tirol. Ver- 
ordnung in wie ferne die bei den Oesterreichischen 
Konkursen geprüften ehemahligen Trrolischen 
Pfarramts-Kandidaten zur Erschelnung dei den 
Konkursen zur Prüfung verbunden sind. 405 
Pfarramts-Kandidaten, protestantische. 
Bestimmungen, unter welchen den inländischen 
protestantischen Predigtamts-Kaudidaten, welche 
unter der vorigen Verfassung ihres Vaterlandes 
im auswärtigen Gebiete als Bikarien oder Pfar- 
rer angestellt worden fünd, die freie Konkurrenz 
bei Erdffnung geistlicher Amts= Stellen im Kl= 
nigreiche gestattet wird. 43 — 45. 
General-Instrukrien Üüber die Prufung und Be- 
fbrderung protestantischer Pfarramts-Kandid# 
ten. S. 185 — 250. Erste oder Aufnabm###= 
sung, Examen pro licentia concionandiersact#s 
administrandi vicario nomine. S.197— 4
	        
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