Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Polizei-Behoͤrden- und Kordon. 
Allgemeine Verordnung, welche in Bezug auf 
die Nominations-Urkunden des Polizei-Personals 
erlassen worden ist. 617 — 0190. 
Bestimmungen der Anstellungs= und Ausschrei- 
bungs-Taxen des Polizei-Personals. 1038,1030. 
Polizel-Behbdrden. Auftrag an die Polizel- 
Behbrden, das Ausbrennen und Auspechen der 
Fässer nur an schicklichen Pläzen zu gestatten. 
371. —- 
Formular-Vorschriften der Steckbriefe entflo- 
hener Verbrecher für dieselben. 493, 484. 
Kompetenz der königl. Polizei-Behdrden bei 
Beschwerden, welche Per die Verbindlichkelten 
der Seelsorger zu gewissen Kirchendiensten sich 
ergeben. 909. - .. 
AustragandiekbnigLPolizei-Behbkden.we- 
gen der in Baiern reisenden in= und ausländi- 
schen Juden. r367—138§90; — wegen Verehelichung 
der Forsiwärter und Forstgehilfen. 1360, 1361. 
Befugnisse und Obllegenheiten der ldnigl. Po- 
lizei-Behdrden rücksichtlich der Reise-Pässe für 
reisende In= und Ausländer in, und ausser dem 
Kbngreiche Baiern. 1608 — 7712. 
Die Polizei-Behdrden werden angewiesen bei 
der gewdbylichen Polizei-Nachsicht die Brauch= 
barkeit der Blizableiter zu untersuchen. 1050, 
1060. 
Weisung an die koͤnigl. Polizei-Stellen wegen 
Ertheilung der Heuraths-Alzenz für die Post- 
Individuen. 7206, 1207. 
Jahresberichte der konigl. General-Krels-Kom- 
missariate über die verschiedenen Zwelge der Po- 
lizei. 17727 — 71733. 
Polizeihandhabung durch die Abschaffungs= 
und Sicherheits-Patrouillen des kdnigl. Bürger- 
Mil'tärs in den Schenken und Wirthshäusern 
derjenigen Städte und Märkte, wo kelne konigl. 
Garnisonen bestehen. 148 — 753. 
Polizeil . KordonS -Dienst in den verschiede- 
nen Bezirken des Knsgreichs. Gesezliche allge= 
melne Bestimmungen zur Bezweckung der Einheit 
des Dienstes und der Ordnung bei demselben, un- 
ter der speziellen Leuung des kbnigl. geheimen 
Ministeriums des Innern, mir dlesffallsigen den 
kdnigl. General = Kreis = Kommtssarlaten und 
Landgerichten zustehendem Geschäfts-Kreise. 
169 — 174. 
Postwesen. 
Postwesen. Postämter, Post-Behhr, 
den und Personal. Organisatton des Post- 
amres in Ansbach. 154 — "5. 
Bestimmungen über die Quartier-Freis 
heit der kdnigl. Postämter. Soo, 501. 
Uniforme der Posiverwalter. So1. 
Befrekung der Posthalrer zur keistung der 
Natural-Vorspann in Hriegszeiten. 302. 
Der Gebrauch des Posihorns bel eigenen 
Equipagen wird genau bestimmt, und nebst der 
kdnigl. Familie nur gewissen Klassen von Staa#s 
Beamten gestatrer. 1120. 1256. 
Die Auszeichnung durch das Tragen der 
Postkleidung wird nur den kdnigl. Postper- 
sonale bewilligt. 1130. 
Bestimmung wegen Heurathsbewilligung für 
die Pest-Individuen durch die königl. Polizei 
Behdrden. 206, 1207. 
Den kdulgl. Post-Behbrden wird zu Beltreis 
bung unstreitiger Dienstfoderungen das Erekutions= 
Recht eingerdumt, und rücksichtlich des Verfat- 
rens der Land= und Stadtgerichre und des Re- 
kurses hierlnfalls das Geeignete festgesezt. 193/1, 
1925. 
« 9Votschriften zudemgemeinschaftlichenVenehs 
menzwifchcndenMaut-utIdPost-Bebdkdea 
beiBoten-Visitationenanfdenhallm1417,14i8. 
Erlaͤuterung der uͤber die Verhaͤltnisse des Bo- 
tenwesens zur Post unterm 15. Juli i808. erlas- 
senen allgemelnen Verordnung zu den 8. C. 4. 
und 9. S. 7064. 
Perordnung über den Vorschuf der Spesen an 
Kaufleute bei den kdnigl. Postämtern. 1065. 
Posten = Kurs. Erhdhung der Station von 
Schwandorf über Burglengenfeld nach Bon- 
holz von 1# auf 1 Post. 110. 
Die Post-Station zwischen Landshut und 
Vilsbiburg wird von einer einfachen Starton aof 
1# Post erhoben. 138- 
Herabsezung der Post-Entfernung zwischen 
Nürnberg und Erlangen von 14 auf 11 
Station. 1384. 
Unmittelbare Post-Werblndung zwischen dem 
Unterdonau= und Salzach-Kreise, und zweima- 
lige wochentliche Leirung der Briefpost von Paß 
sau über Burghausen nach Salzburs 
und zurück,, mit Bestimmungen der Postem#ft= 
mungen zwischen den Post-Stationen Fürken= 
zell, Grlesbach, und Pfarrklechen. 
1419, 1420.
	        
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