Polizei-Behoͤrden- und Kordon.
Allgemeine Verordnung, welche in Bezug auf
die Nominations-Urkunden des Polizei-Personals
erlassen worden ist. 617 — 0190.
Bestimmungen der Anstellungs= und Ausschrei-
bungs-Taxen des Polizei-Personals. 1038,1030.
Polizel-Behbdrden. Auftrag an die Polizel-
Behbrden, das Ausbrennen und Auspechen der
Fässer nur an schicklichen Pläzen zu gestatten.
371. —-
Formular-Vorschriften der Steckbriefe entflo-
hener Verbrecher für dieselben. 493, 484.
Kompetenz der königl. Polizei-Behdrden bei
Beschwerden, welche Per die Verbindlichkelten
der Seelsorger zu gewissen Kirchendiensten sich
ergeben. 909. - ..
AustragandiekbnigLPolizei-Behbkden.we-
gen der in Baiern reisenden in= und ausländi-
schen Juden. r367—138§90; — wegen Verehelichung
der Forsiwärter und Forstgehilfen. 1360, 1361.
Befugnisse und Obllegenheiten der ldnigl. Po-
lizei-Behdrden rücksichtlich der Reise-Pässe für
reisende In= und Ausländer in, und ausser dem
Kbngreiche Baiern. 1608 — 7712.
Die Polizei-Behdrden werden angewiesen bei
der gewdbylichen Polizei-Nachsicht die Brauch=
barkeit der Blizableiter zu untersuchen. 1050,
1060.
Weisung an die koͤnigl. Polizei-Stellen wegen
Ertheilung der Heuraths-Alzenz für die Post-
Individuen. 7206, 1207.
Jahresberichte der konigl. General-Krels-Kom-
missariate über die verschiedenen Zwelge der Po-
lizei. 17727 — 71733.
Polizeihandhabung durch die Abschaffungs=
und Sicherheits-Patrouillen des kdnigl. Bürger-
Mil'tärs in den Schenken und Wirthshäusern
derjenigen Städte und Märkte, wo kelne konigl.
Garnisonen bestehen. 148 — 753.
Polizeil . KordonS -Dienst in den verschiede-
nen Bezirken des Knsgreichs. Gesezliche allge=
melne Bestimmungen zur Bezweckung der Einheit
des Dienstes und der Ordnung bei demselben, un-
ter der speziellen Leuung des kbnigl. geheimen
Ministeriums des Innern, mir dlesffallsigen den
kdnigl. General = Kreis = Kommtssarlaten und
Landgerichten zustehendem Geschäfts-Kreise.
169 — 174.
Postwesen.
Postwesen. Postämter, Post-Behhr,
den und Personal. Organisatton des Post-
amres in Ansbach. 154 — "5.
Bestimmungen über die Quartier-Freis
heit der kdnigl. Postämter. Soo, 501.
Uniforme der Posiverwalter. So1.
Befrekung der Posthalrer zur keistung der
Natural-Vorspann in Hriegszeiten. 302.
Der Gebrauch des Posihorns bel eigenen
Equipagen wird genau bestimmt, und nebst der
kdnigl. Familie nur gewissen Klassen von Staa#s
Beamten gestatrer. 1120. 1256.
Die Auszeichnung durch das Tragen der
Postkleidung wird nur den kdnigl. Postper-
sonale bewilligt. 1130.
Bestimmung wegen Heurathsbewilligung für
die Pest-Individuen durch die königl. Polizei
Behdrden. 206, 1207.
Den kdulgl. Post-Behbrden wird zu Beltreis
bung unstreitiger Dienstfoderungen das Erekutions=
Recht eingerdumt, und rücksichtlich des Verfat-
rens der Land= und Stadtgerichre und des Re-
kurses hierlnfalls das Geeignete festgesezt. 193/1,
1925.
« 9Votschriften zudemgemeinschaftlichenVenehs
menzwifchcndenMaut-utIdPost-Bebdkdea
beiBoten-Visitationenanfdenhallm1417,14i8.
Erlaͤuterung der uͤber die Verhaͤltnisse des Bo-
tenwesens zur Post unterm 15. Juli i808. erlas-
senen allgemelnen Verordnung zu den 8. C. 4.
und 9. S. 7064.
Perordnung über den Vorschuf der Spesen an
Kaufleute bei den kdnigl. Postämtern. 1065.
Posten = Kurs. Erhdhung der Station von
Schwandorf über Burglengenfeld nach Bon-
holz von 1# auf 1 Post. 110.
Die Post-Station zwischen Landshut und
Vilsbiburg wird von einer einfachen Starton aof
1# Post erhoben. 138-
Herabsezung der Post-Entfernung zwischen
Nürnberg und Erlangen von 14 auf 11
Station. 1384.
Unmittelbare Post-Werblndung zwischen dem
Unterdonau= und Salzach-Kreise, und zweima-
lige wochentliche Leirung der Briefpost von Paß
sau über Burghausen nach Salzburs
und zurück,, mit Bestimmungen der Postem#ft=
mungen zwischen den Post-Stationen Fürken=
zell, Grlesbach, und Pfarrklechen.
1419, 1420.