Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Post-Porto. — Post Porto-Berechnung 
Distanz -Bestliumungen der Posten zwischen 
Memmingen unod Illerdiessen, dann zwi- 
schen Kreilsheim und Dinkelsbähl. 
1420, 1421. 
Errichtung einer Post= Station zu Gangkofen, 
als einer Mittel-Post= Station zwischen Vilsbi- 
burg und Eggenfelden. 7756. 
Erbdhung der Trankgelder für die Estaf- 
fetten-Ritte. 877, 558. 
Reglement zur Befdrderung der Courlers und 
der mit Ertra-Post Reisenden. 1300 — 
1402. 
—— unter welchen Brlefe und 
Paguete, mu Quittungen beschwerr, 
auch mit der reitenden Post unter pestämt= 
licher Rekommandation versendet werden konnen. 
42, 434 . 
Post--Porto. Mit Aufhebnng der uͤber die 
Brief-Porto-Freiheit unterm 12. De- 
zember 1806. und 31. Dezember 1807 erlasse- 
nen allgemeinen Verordnungen wird in Bezug 
auf die von Sr. koͤnigl. Majestaͤt uͤbernonimene 
Regie der sämtlichen Posten des Königreichs 
und centralisirten Postanstalt ein anderes Ner- 
matio mit detaillirten Bestimmungen aufgestellt. 
—2 
Die über die Erhebung der Tar= und Spor- 
tel-Gebühren durch die Postaͤmter unterm 24. 
Oktober 1808 ergangene Verordnung wird, in 
so ferne diese Taxen im Auslande zu erheben 
find, modifizirt. 40 — 42. 
— — Berechnung und Bezahlung durch 
die kbnigl. Stellen und Bebdrden. Allge- 
meine Anordnung bierüber mit Bestimmungen, 
in welchen Fällen das Postporto von diesen Stel- 
len zu bezahlen ist, dann wie bei Aufgabe 
königl. Dienstes-Sachen und der Parreisachen 
auf den kinigl. Posten, und bei Verrechnung 
dieser Auslagen von königl. Stellen, Behbrden 
und Erpeditionsämtern verfahren werden soll. 
1761 — 1766. 
Verordnung, gemäß welcher alle Brlefe und 
zur Briefpost geeignete Pakete, welche von un- 
befreiten Personen in Partel-Sachen an kdnigl. 
Stellen und Behdrden bei den Postämrern auf- 
gegeben werden, mit Ausnahme der Armen- 
Partei-Sachen bel der Aufgabe sogleich frankirt 
und bezahlt werden mässen. Zar. 
Normen zur Verglltung des Tranfito-Brlef= 
Postporto zwischen den kaiserlich Oesterreichs- 
Präsentationen auf Parrelen, 
Postwägen, könlgl. — Dräsident, 
Schen. und kdniglich -Baierischen Posien. 585, 
580. 
Bestimmung des Transito-Postporto für die 
über das Kdutgreich Iralien nach Baiern kom- 
menden Briefe. 607, 60;8. 
Erhbhung der Post-Tare auf # fl, Zo kr. für 
Pferd und Starion. 753. " 
Erhbhung der Post Tare bel Post -Seüllen 
zu München, Augoburg und Nuͤrnberg 944. 
Allgemeine Normen wegen det durch die königl. 
Postämter zu versendenden königl. allgemeinen 
Regierungsblattes mit Festsezung der Spedi- 
tions-Gebühren für die Privatabnahme= und 
des zu erholenden halbjahrigen Pränumeratious= 
Betrages. 1945 — 1047. - 
Posttvögewkbaigjichr.Beglelcungder 
PostmägendurchKokdonisten.619,62o. 
Herabsezung des Postwagens-Porto. 1338, 
1330. * 
Allgemelne Verordnung mit Bestimmungen 
über dle Maut-Behandlung der Postwi#- 
gen beil den kdulgl. Maut-, Hallämtern und 
Gränz-Postirungen. 1473 — 1470. 
Aufhebung des Jolles des durch Balern und 
Würtemberg transttirenden baaren Geldes oder 
Contanti auf den königl. Postwägen. 1067. 
Präbenden. (Stifts-) Verlust derselben. 303, 
5 * 
* . 
—-Damensiifts-Pköbenden,derenVet- 
leihung an Tochter der kbnigl. Offiziere. Sieh 
Damenstift. 
Benefizlen 
und geistliche Pfründen, wobet den Stiftungen 
oder Kommunitäten das Patronatsrecht zustehr. 
Tare hiefür. 735 — 737. 
Allgemeine Verordnung, zufolge welcher dle 
Anstellungs-Taren der Pfarrer und übri- 
zen bepfründeten Geistlichen bestimmt werden. 
1233,—1234. 
Bestimmungen, wegen der Pfarrern und Pri- 
vaten auf einfache Benefizien zustehenden Prä- 
sentationr. 8,9. 1873. 
Praͤsentationen auf protestantische Me- 
diat-Pfarrstellen. Normen hiefuͤr a38 — 
240. 1497, 1498. 1523. 
Praͤsident, jeweiliger, des loͤnigl. Ober-Ap- 
pellatlons= Gerichts. Privilegirter Gerichtsstand 
desselben. 97. 
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