Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

Schulgegenst.  —  Sektion.

Freiwillige  Unterstäzungs=  Beiträge  zu  Erbauung
  der  Schule  in  Hofendorf,  Landgerichts
  Pfaffenberg.  13.  14.

Schankung  des  Pfarrers  Reinhold  zu
Lam  an  die  Schule  in  Somerau.  132.

Stiftung  an  die  Schule  zu  Neuhausen,
Landgerschts  kandehn#.  1080.

Zeheud=  Schankung  an  die  Markts  -Schule
zu  Winzer  im  Unterdonau-Kreise.  1337.

Schankung  zum  Schulhausban  in  Steinach.

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*  rmaferisches  Schulvermächtniß  im
Markte  Langwald,  Landgerichts  Pfaffenberg.
1482  —  1483.

Man  sehe  auch  über  die  Rubrik:  Schule:
den  Absaz:  Unterricht.

Schuz=  oder  Aufsichts-Recht,  oberstes,
des  Landesherrn  in  Religions=  und  Kirchrn
  Sachen.  Wukungskreis  desselben.  dog  —
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Schuzpocken-Impfung.  Auftrag  an  die
sämtlichen  Pfarrer  im  Mainkreise,  die  pfarrmtlichen
  Verzeichnisse  der  Impfungsfähigen  Indiolduen
  unter  Vermeidung  einer  Gelostrafe  von  Z3#  bis
50  fl.  bis  15.  August  jeden  Jahres  an  das  General-Kreis=
  Kommissarlat  einzusenden.  cs.

Verorpnung:  daß  die  dffentliche  Herbst-Impfung
  unterbleiben,  und  nur  die  jährliche  Frühjahrs-Impfung
  vorgenommen  werden  soll.  696.

Hinweisung  der  Impfärzte  in  den  sämtlicher
Kreisen  des  Kbnigreichs  zur  Erhaltung  frischen
Impfstofses  an  den  kdnigl.  Impfarzt,  Giel,
zu  München.  330.  550,  560.

Schizen-Korps.  Sieh  Gebirg-Schüzen.

Schwängerungen  ausserebeliche.  Festsezung
  des  Termins,  von  welchem  an  die  ehemaligen
  Gerichtsstrafen  zufolge  allerhochster
dletzfallsiger  Verordnung  vom  a.  Oktober  1808
aufgehoben  werden  sollen.  540.

Schweine.  Aufschlag  von  denselben.

Sekten-Stlfter,  als  Unruhstifter.
fang  derselben.  2306.

Sektion  der  bürgerlichen  und  peinlichen  Gesezgebung
  bei  dem  kdulgl.  gehelmen  Rathe  zur  Ausgleichung
  der  bisherigen  Fideikommig#e.  495.

—  —  der  General  =  Direkrion  des  Wasser-Brücken
  =  und  Strassen-Baues  bei  dem  kdnigl-550.


Bestra-Selbsthilse

  —  Spezial-Gerichtr.

gebelmen  Ministerium  des  Innen.  Orzmistrung
  derselben.  1617  —  1627.
Man  sehe  auch:  Kirchen-Sektion.

Selbstbilfe  unerlaubte  ,  als  Verbrechen  wider
den  dffentlichen  Rechts=  Frieten  im  State,
welche  Bestrafung  auf  dieselbe  gesezt  ist.  1208,
1290.

Selbstmdrder.  Beerdigung  derselben  nach  Beendigung
  der  gerichtlichen  Untersuchung  in  dem
gewöhalichen  Otts-Kirchhofe.  865,  866.

Seminarien  für  Schullehrer.  Regulati
hlefir.  Sie  unter  Schulen.

Seminarien  für  Studenten.  Sieh  Studenten.


Siegel=  Beamte.  Uniforme  der#he#n.  7##a#.

Siegel„  Defraudationen.  Bestimmungen
wegen  Judikakur  derselben  in  zwetter  Instonz,
und  rücksichtlich  des  fatale  appellationis.  128,
119.

Siegelmaͤssigkeit.  Organisches  Gesez,  gemaãß

  dessen  das  Privilegium  der  Siegelmaͤssigleit
mit  allen  anklebenden  Veguͤnstigungen  und  andern
  persbnlichen  Verrechten  in  gerichtlichen  und
aussergerichtlichen  Handlungen  aufgehoben  wird.
115  —  118.

Simultan  -Gebrauch  der  Klrchen,
Bestimmungen  hierüber  gemäß  des  Religionsund
  Kirchen-Edikts.  918  —  0920.

Sonn=  und  Feiertage.  Verbot  der  Berstelgerungen
  an  denselben.  886,  987.

Spanndienste.  Bestimmungen  zur  Regulirung
und  Verglltung  derselben  gemäß  des  allgememen
Regulativs  der  Konkurrenz  zu  Kriegslasten.
391  —  303.

Svesen-Vorschuß  an  Kaufleute  bei  den  koaigl.
Postämtern.  1065,  1066.

Spezial-Gerichte.  Allgemeine  Verordeun
über  die  Errichrung  derselben  als  aufserordeutllcher
  Gerichtshbfe  zur  Untersuchung  und  Aburthellung
  des  von  Unterthanen  begangenen  Verbrechens
  des  Staats-Verraths  im  ersten  und
zweiten,  der  beleidigten  Majestaͤt  im  ersten  und
zwelten,  und  des  Aufstandes  im  dritten  und  hbchsten
  Grade.  S  1257  —  1280.  I.  gormat  ion
dier  Spezial-Gerichte.  S.  raso  —.1261,
II  Komp##renz.  S.  1361  —  123653;  lll.  Vufahren.
  S.  1263,  1264.  a)  Von  der  Uetersuchung
  und  Beweisfuͤhrung,  uͤnd  zwar  1)  Ven