Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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muß die Unterrichts: Zeit in dersel- 
ben in der Regel bis zum eilften oder 
zwölften Lebensjahre der Lehrlinge dauern, 
je nachdem sie Vorkenmnisse mitbringen, 
oder schnellere Fortschritte machen. 
6) Die Sekundärschule kheilt sich 
in zwei verschiedene, nebeneinander parallel 
laufende Anstalten. Die eine, das Pro- 
goymnasium, nimmt diejenigen Schüler 
auf, die zum gelehrten Studium entschieden 
bestimmt, eines auf den nahen Uebergang 
zu den höheren Gymnasialstudien ausschlies 
send berechneten Unterrichts bedürfen. Die 
andere, die Rcalschule, ninnnt diejeni- 
gen Schüler auf, die zum eigentlich gelehr- 
ten Seudium entweder keine Lust oder keine 
Fähigkeit haben, gleichwohl aber eine höhere 
Bildung, als die in der Volksschule zu be- 
wirken, verlangen, und in dieser Absicht ent- 
weder selbst schen die Primrschule mit be- 
sucht, oder in der Volkeschule sich zu 
einem besondern Fort zang erhoben haben. 
7) Rach den Federungen, welche die 
Sekundärschule in ihren beiden Haup## 
zweigen zu erfüllen hat, muß die Unter- 
richtszeit in derselben in der Regel 
vom eilften oder zwölften bis dreizehnten oder 
vierzehnten Lebensjahre der Lehrlinge dauern. 
8) Dergleichen vollständige Stu- 
dienschulen (Primär= und Sekundär- 
schule) können auch, abgesondert von den 
Gymnassen, in allen zahlreicheren Städten, 
in denen sich das Bedürfniß und die erfo- 
derlichen Lokalmittel finden, errichtet werden, 
um für die Hauptangelegenheit der Aeltern, 
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die nicht an elnem Gymnassal-Orte wohnen, 
zu sorgen, daß sie ihre Kinder doch nicht in 
dem frühen Alter, in dem sie der dlterlichen 
Pflege und Obhut noch am wenigsten ent- 
behren können, schon von sich zu entfernen 
genöchiget sind. 
) An die Studienschule schließe 
sich ein zweyfaches Studieninstitut an: 
a) das Gymnasial = b) das Real- 
Institut. Eben so wie das Prozymna- 
sium und die Realschule bilden auch das 
Gymnasium und das Realinstitut zwei ver- 
schiedene, neben einander parallel laufende 
Anstalten. Die eine, das Qpymnasum, 
richtet ihren Unterricht ausschliessend auf das 
Bedürfniß derjenigen Schüler, die dem ei- 
gentlich gelehrten und spekulativen Studium 
der idealen Wissenschaften bestimmt sind, und 
dazu vorzüglich der Vorbereitung durch das 
höhere Studium der Sprachen bedürfen. 
Die andere, das Real-Institut, sorgt 
vorzugsweise für das Bedürfniß derjenigen 
Schüler, die sich mehr dem contemplativen 
Studium der Naturwissenschaften und der 
Kunst widmen, und dazu vorzüglich der 
Vorbereitung durch das höhere Seudium 
der sogenannten Real-Keuntnisse bedürfen. 
lo) Die entgegengesezten Zwecke der bei- 
den Insticute lassen sich schon darum nicht 
wohl in Einer Anstalt vereinigen, weil jedes 
sein Hauptgewicht auf ein Studium legen 
muß, das wechselseicig den Schülern der 
einen Anstalt nicht in gleichem Grade noth- 
wendig ist, als denen der andern. Ausser- 
dem aber sind sie auch noch dadurch von
	        
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