Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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den,  der  nicht  die  als  Aufnahmsbedingung
gefoderte  Fertigkeit  in  der  lateinischen  Sprache
  bereits  erreicht  hat.  Auch  ist  in  dem
Progymnasium  durchaus  nicht  mehr  zu  ge—-statten,
  daß  ein  Schuͤler  sich  von  dem  Studium
  der  griechischen  Sprache  lossage;  wie
überall  in  jeder  Schule  es  unstatthaft  ist,
die  Schüler  Ausnahmen  von  den  vorgeschriebenen
  Lehrgegenständen  machen  zu  lassen.

)  Die  Realschule  ist  sonach  in  einer
zweifachen  Beziehung,  als  gesteigerte
Volksschule  und  als  Vorschule  zu
einem  höheren  Natur  =  und  Kunst-Studium,
  zu  betrachten,  erfodert  aber
keine  andere  noth  wendigen  Vorkenntnisse,
  als  die  in  einer  gut  eingerichteten
Volksschule,  (und  um  so  mehr  also  in  einer
Primerschule)  zu  erlangen  sind;  sezt  sonach
den  Lehrkursus  der  Primärschule  zwar  nicht
voraus,  hat  aber  gleichwohl  aus  den  Schülern
  der  Primérschule,  die  in  das  Progymnastum
  übergehen  entweder  nicht  können
oder  nicht  wollen,  vorzüglich  ihre  Schüler
zu  erwarten,  und  ist  deshalb  den  Studienschulen
  als  eine  eigene  Sekundär,
schule  mie  Grunde  eingereihet  worden,  um
ihre  eigentliche  Bestimmung  durch
ihre  Stellung  zu  bezeichnen.

3)  Eine  dritte  Hauptrücksicht  erfoderte
die  Anordnung  des  Studiums  der  alten
Sprachen.

Die  pädagogischen  Methodiker  waren  eine
  Zeit  lang  der  Meinung,  daß  es  eine  unnüze
  Quälerei  und  ein  baarer  Zeitoerlust  für
die  Kinder  sey,  sie  gleich  in  den  ersten  Schul-230



jahren  zur  Erlernung  alter  Sprachen  anzuhalten,
  indem  fi  darin  ennig.  Jahre  später
in  wenigen  Monaten  weiter  kämen,  als  zuvor#
in  ganzen  Jahren;  daß  dagegen  es  weit  mehe
Noth  thue,  die  Kinder  mit  sogenannten
Real-Kenu#nissen,  welche  durch  jenen  Sprachpedantismus
  gang  vernachlässiget  würden,  vorzugsweise
  zu  beschäftigen,  indem  diese  zur
Erweckung  des  Verstandes  weit  mehr  beitrügen,
  als  jenes  Sprachstudium.

Allein  die  Folgen  dieser  Neuerung  haben
  bald  genug  die  lange  alte  Erfahrung
hiulduglich  gerechtfertiget.  Man  hat  eingesehen,
  daß  das  späte  Beginnen  des  Studiums
der  alten  Sprachen  eine  wahre,  noch  dazu
oft  nuzlos  bleibende  Quaal  für  die  Schülec
wird;  daß  sie  den  Theil  des  Sprachstudiums,
der  nothwendig  auf  der  Gedächtnißkraft  ruhr,
meistens  sich  nie  mehr  ganz  anzueignen  vermögen,
  und  mit  der  vergeblichen  Anstrengung,
  sich  dessen  doch  noch  zu  bemeistern,
bis  in  spaäte  Jahre  hinein,  welche  die  Natur
zu  weit  wichtigeren  Beschäéftigungen  des  Geistes
  bestimmt  har,  auch  die  Zeit  verlieren,
welche  ste  für  ein  gründliches  Studium
der  Real=  Kenntnisse  gewonnen  haben

würden,  wenn  sie  früher  über  die  mechanischen

  Schwierigkeiten  des  Sprachstudiume
  hinweg  geführt  worden  wären.
Zum  wahren  Besten  selbst  des  Realstudiums
  also  muß  in  den  Studienschulen  die
pädagogische  Künstelei  aufgegeben,  und  dafür
  die  mehr  psychelogische  und  naturgemässe
Altere  Lehrordnung  wieder  aufgenommen  werden.
  Für  diejenigen  Schüler,  die  dem  ei-