Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Königlich= Baierisches 
322 
Regierungsblaet t. 
  
XIV. Stück. München,-Mittwoch den 22. Februar rso. 
  
  
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Die Postporto-Freiheit detreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
N% den Anträgen Unsers Justiz= und 
9. 2anz: Ministeriums beschliessen Wir, daß 
olle Briese und zur Briefoost geeigneten 
PYakete, welche von. unbefreiten Personen 
in Parteisachen an Unsere Stellen und Be- 
börden bei den Pestämtern aufgegeben wer- 
den, sogleich bei der Aufgabe frankirt und 
bezahlr werden müssen, damit das königliche 
Aerarfum aller Auslagen enthoben werde, 
deren Vergütung oft zweifelbaft ist und 
Anständen unterliegt. Wir wollen bievon 
allein diesenigen Unserer Unterthanen aus- 
nehn'en, die aus den Urmen-Kassen Bezüge 
baben, und sich bierüber durch ämtliche 
Zeugnisse ausweisen können. 
Wir lassen diese nähere Bestimmung der 
im dießjäbrigen Regierungsblatte St. II. er- 
schienenen Verordnung vom 19. Dezember 
verigen Jahres zur allgemeinen Wissenschaft 
und Nachachrung biemir bekannt machen. 
München den 17. Februar 1309. 
Max Joseph. 
Freiberr von Montgelas. 
Auf kbniglichen allerhechsten Befebl 
der General- Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
Aufträge. 
IAn die königlichen tandgerichte des 
Regen: Kreises. 
(Die Anzeigen der in ihren Bezirken den Städten 
ten und Märkten eingezogenen Gerichtsbarkeit 
betreffend.) — 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Das königliche Appelations-Gericht für 
den Regen= und Unterdonau-Kreis 
siehe sich bemüssiget#, weil nur einige tand- 
gerichte der allerhöchsten Verordnung vom 
3. Dezember 1os nachgekommen sünd, den 
sämelichen übrigen tandgerichten des diesseiti- 
gen Bezirks aufzutragen, anber anzuzeigen, 
wie und auf welche Ur dieselben die Gerichts- 
barkeit der inibren Bezirken entlegenen Städ= 
te und Märkte eingezogen haben; auch, 
wie es bereits von einem königlichen tandge- 
richte gescheben ist, anzumerken: welche Ver- 
sügungen besagte königliche tandgerichte mit 
den übrigen ständischen Patrimonial-Gerich- 
ten getrossen baben. 
Steaubing den 27. Jänner 1309. 
Könizgliches Aopellations-Gericht 
des Regen= und Unterdonau- 
Kreises. 
Reichlin. 
Hübner. 
22
	        
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