Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XV. Stück. München, Sanmstag den 25. Februar 1309. 
  
Allgemeine Verordnung. 
Die Kompetenz der Untergerichte der mediati- 
firten Fürsten, Grafen und Herren in pein- 
lichen. Fällen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Basern. 
Ur verschledene Folgerungem abzuwenden- 
welche aus Unserer Deklaration über die 
Verhältnisse der Unserer Souverainität unter- 
gebenen Fürsten, Grafen und Herren, und 
aus Unserm Edikte über die Gerichtsverfas= 
sung, G. 15., in Betreff der Kompetenz 
der Untergerichte derselben in peinfichen Fal- 
leu, etwa gemacht werdem könnten; welche 
eber bei der neueren. Gerichtsverfassung ohne- 
Zweck und ohne Vorchell. für die benannten- 
Mediarifirten die Rechtspflege aufhalten wür- 
den-, fanden Wir Uns bewogen, nach dem- 
Hurachten Unserer einschlägigen Ministerien, 
zu erklären:: « . 
IINachdembaaRechtvetBusch-übtng 
veinlicher Fälle in erster Instanz durch Un- 
ser· Edikt. uͤber die: Gerichtsverfassung, 
15. und 23. G., ausschließlich, Unsern Ap- 
Pllationsgerichten beigelegt ist, so kommt 
den Untergerichten der mediatisirten: Fürsten, 
25 
Grafen und Herren, welche sich in dem Be- 
size der peinlichen Gerichtsbarkeit befinden, 
bloß die Untersuchung peinlicher Fälle zu; 
2) diese Kompetenz der Untersuchung 
haben diese Untergerichte als erste Instanz= 
gerichte in der Voraussezung, daß sie ge- 
mäß Unserm Edikte über die Gerichtsverfass- 
sung, C. 8., besezt sehen; 
3) biese Untergerichte werden deßfälls, 
mittelst Ausnahme vonider Bestimmung Un- 
serer Deklaration vom 10. März 1807 Lit. 
L. Rro. s., Unsern Appellationsgerichten un- 
mittelbar untergeordnet, und dieselben muͤf- 
sen also die geschlossenen Untersüchungs-Aék- 
ten unmittelbar an das einschlägige Appella- 
tionsgericht zur Aburtheilung einschicken. 
Durch die Bekanntmachung dieser Err 
klrung in dem Negierungsblatte weisen Wir 
sohin alle Unsere unmittelbaren und miteel- 
baren Gerichte zur pünktlichen. Beobachtung 
derselben an. 
München den r38. Februar 2809. 
Max Josepyh. 
Graf Morawitzky.= 
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl 
der General- Sekretaͤr 
Nemmer.
	        
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