Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Aufträge 
Au die sämtlichen Polizei-Behörden des 
Königreiches. 
(Das Auspechen und Ausbrennen der Fässer 
betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Köyigs. 
Das Auspechen und Ausbrennen der 
Fässer innerhalb der Städte ist eine der feuer- 
gefährlichsten Arbeiten, welche eine gute Po- 
lizei nicht dulden darf. Alle Holizei-Be- 
hörden erhalten daher den Auftrag, da, wo 
dieser polizeiwidrige Gebrauch besteht, den- 
selben ohne Verzug abzustellen; das Auspe- 
chen und Ausbrennen der Fässer ausser den 
Umfang der Orte, und in gehörige Entfer- 
nung von den Husern zu verweisen; und die- 
senigen Individuen, welche diese Arbeit ver- 
richten, zur Auswahl schicklicher, von 
Gebäuden entfernten Plazen, mit Genehmi- 
gung der Polizei, anzuhalten. 
Die General-Kreis-Kommissariate haben 
über die Vollziehung dieser Verordnung zu 
wachen. 
München den 15. Februar 1809. 
Freiherr von Montgelac. 
Durch den Minister 
der General = Sekretär 
⅞l F. Kobell. 
An sämtliche Landgerichte des Lech= und 
Iller-Kreises. 
(Die Uebernahme der bei den Patrimonialgerich- 
ten anhängig gewesenen Prozesse, sowohl in Ci- 
vil-, als Criminal-Gegenständen, betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestäs des Königs. 
Das im UVII. Stäcke des vorjährigen 
Regierungsblattes enthaltene organische Edikt 
  
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uͤber die Patrimonialgerichtsbarkeit bestimmt 
insbesondere im II. Titel G. 16. den Wir- 
kungskreis der Patrimonialgerichte. Um 
nun zu wissen: ob diese ihre Befugnisse in 
Ansehung des ihnen vorgezeichneten Wir- 
kungekreises bisher nicht überschritten haben, 
und um zugleich einem derlei Unfuge für 
die Zukunft zu begegnen, hat die unterfertig- 
te Justizstelle beschlossen, den sämrlichen 
Landgerichten der ihr untergeordueten Lech- 
und Iller= Kreise hiemit allergnadigst 
aufzutragen, die bei den Patrimonialgerich= 
ten anhängig gewesenen Prozesse, sowohl in 
Civil= als Criminal-Gegenständen, zu über- 
nehmen, und darüber innerhalb einer Frist 
von vierzehen Tagen berichtlich sich anher 
auszuweisen. 
Memmingen den 8. Februar #2809. 
Königliches Appellations-Gericht 
des Lech= und Iller- 
Kreises. 
Freihere ven Griessenbeck. 
Zaupyser. 
Bekanntmachungen. 
(Den Brandschadens-Ersaz im Main-Kreise 
für das Jahr 180g betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In dem verwichenen Jahre 1808 sfind 
die hieunten verzeichneten Brandschäden ent- 
standen, wofür der gleichfalls hierin berech- 
nete Ersaz, und zwar dergestalt zu lelsten ist, 
daß jedes Mitglied der Bambergischen Brand- 
Versicherungs= Gesellschaft einen Beitrag 
mit vier Kreuzernrheinisch von hun- 
dert Gulden der Einlage zu leisten har.
	        
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