Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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mémoires et la devise qu'ils portent en 
tete pour marquæe distinctive. 
Paris le 17. Janvier 1809. 
Signé Cretet. 
Ministerkum des Innern. 
Der Minister des Innern, Reichsgraf, be- 
schließt, in Gemaͤßheit des am al. Juli 1807 
Pstgesezten Programs, für den auf Befehl 
Seiner Majestät des Kaisers und Königs über 
die unter dem Namen háutige Bräune 
(Croup) bekannte Krankheie eröffneten Kon- 
kurs, nach vorhergegangener Berathfragung 
der medizintschen Schule zu Paris, Fol-“ 
gendes: 
Art. r. Der für den Konkurs über die 
häurige Bräune auf den 1. Jänner 1809 
festgesezte Termin wird bis zum 31. Juli d. J. 
verschoben. 
Act. 2. Die Aerzte, welche ihre Ab- 
handlungen brreits dem Minister eingesendet 
haben, können dieselben, wenn sie wollen, 
#nrücknehmen, um sse noch einmal zu durchse- 
hen. In diesem Falle brauchen sie bloß die 
Zeit der Einsendung dieser Abhandlungen, 
und die auf ihnen als Uneerscheidungssjeichen 
befindliche Devise anzugeben. 
Paris dem 17. Jänner 2800. 
Cretet- 
  
(De ## den Oestreichifchen Konkarsen gepruften 
ehemallgen Tirolischen Pfarramts-Kandida- 
ten betraffend.) 
Wir Maxpimilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Damtt den bei den Oeftreichischen Konkur- 
sen gepruͤsten Kandidaten von 1802 bis 1805 
27 2 
  
640 
einschlüssigg, welche nach Unsern Weisün- 
gen anstellungsfähig siud, eine grössere 
Begünstigung, als sie umer der vorigen 
Regterung ansprechen konnten, zum Nach- 
theile der bei den von Uns angeordneten Kon- 
kursen Geprüften, nichr widerfahre, verord- 
nen Wir: daß alle diejenigen Geistlichen, 
welche zwar bei einem dieser Oestreichischen 
Konkurse gepräft, aber von serneren Prür 
fungen niche befreit wurden, wenn sie niche 
indeß elue Anstellung auf eine Konkurs= 
Pfründe erhalten haben, bei dem nächsten 
Konkurse zur Prüfung sich stellen sollen. 
München den 20. Februar 1309. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf ldniglichen allerbbchsten B#ehI 
der General- Se#k# 
F. Kobell. 
  
(Die Berichtinung der Grenze zwischen den Landge- 
richren Dillingen und Lauingen betreffend.). 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Durch die Uns mirtelst Bericht des Ge- 
neral: Kommissariats des Oberdonau= Krei- 
ses, vom 10. I. M., wegen des bisherigen Ge- 
meinde-Verbandes und der Flurenmischung, ges 
machte Vorstellung, haben Wir Uns bewegen 
gesunden, die nachstehenden, dem Landgerichte 
Lauingen zugewiesenen Orte, näulich: 
Mönstetten, mit den Freibergischen Hincer- 
sassen zu. Glöerweiler und Heudorf 
321 Seelen, 
Rieder, ½ 1 ½ 45 — 
Grundremingen, . 595 — 
Jusammen: 907 Seelen, 
dem Landgerichte Dillingen zuzutheilen.
	        
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