413
(Dle Erledigung der Pfarrel Mittelberg, Land-
gerichts Innerbregenzerwald, betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Durch des bisherigen Pfarrers Befoͤrde-
rung ist die Pfarrei Mittelberg, im Land-
gerichte Innerbregenzerwald, erledige worden.
Sie enthält 434 Seelen, und hat im Win-
ter einen Umkreis von 1 Stunden, und im
Sommer von 14 Stunden. Ee befltndet sich
hiebei ein Benefiziat zu Baad, welcher sür
die nächste Umgebung im Winter die vollkom-
mene Seelsorge ausübt; — und ihre Einkünfte
bestehen theils in Zehnten, theils in den Er-
nagnissen eines Widdum Gücchens, und in
bestimmten Geldgefällen, zusammen in 360 fl.
Dies wird hiedurch für alle fähigen Prie-
ster, die auf Pfarreien Ansprüche haben, mit
dem Beisaze bekannt gemacht, daß sie binnen
14 Tagen ihre mit Zeugnissen versehenen Blet-
schrifren bei der unrerfertigten Stelle einzurei-
chen haben. Kempten den ro. Februar 1809.
Königliches· General' Kommissariar
des IllerKreises.
von Merz.
Wilhelm.
(Die Erledlgung der Pfarreien Rettenberg,
Buchboden u. m. a. betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Im Iller-Kreise sind folgende Pfar-
reien theils durch Todfälle, eheils durch Ver-
sezungen erledigt worden, als:
a) die Pfarrei Rettenberg vor der Burs,
im Landgerichte Sonthofen, mit 390
Seelen.
Ihre Einkünfte bestehen größtentheils
in Zehnten und dem Erteägnisse eines
Widdumsgutes;
414
b) die Pfarrei Buchboden, Landge-
richts Sonnenburg, mit 118 Seelen.
Der Pfarrer zieht seinen Gehalt von
Zehnten und einem sehr unbedeutenden
Widdumguͤtchen;
c) die Pfarrei Sibratsgfaͤll, Land-
gerichts Innerbregenzerwald, mit 519
Seelen.
Ihre Einkünfte bestehen in Kapitals-
Zinsen und eintgen Matmralien;
d) die Pfarrei Leuterschach, im Landge-
richte Oberdorf, mit 5r§ Seelen.
Zehnten uud eigener Feldbau geben
dem Pfarrer seinen Unterhale;
e) die Pfarrei Niedersonthofen, im
bandgerichte Immenstadt, mit 586 See-
len, welche die Einkünfte von Zehneen
empfänge;
H die Pfarrei Krumbach, im Landge-
richte Innerbregenzerwald, mie 0z0
Seelen.
Ihre Einkünfte bestehen in Zehnten
und den Erträgnissen eines Widdumsgutes.
Dieß wird hiedurch für alle diejenigen
Priester, welche die gesezlichen Eigenschaften
bestzen, auf Pfarreien angestellt zu werden,
mit dem Aufrrage zur allgemeinen Kenntniß
gebracht, daß sie binnen 14 Tagen ihre mit
den nöchigen Zeugnissen und Auswelsen ver-
sehenen Birsschriften bet der unterfertigten
Stelle einzureichen haben.
Kempten den ro. Februar 1809.
Königliches General-Kommissarlat
des Iller-Kreises.
von Merz.
Wilbeln.