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Die Tusstellung der Lieferscheine für die Ein-
gaben der Partesen betreffend)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Obwohl durch allerhöchste Verordnun=
gen bestimmt erklört ist, daß tieferzektel,
welche die Eingabe einer Beschwerde bezeu-
gen, keinen Instand begründen; so wer-
den dieselben doch vielfältig für jedes An-
lungen nachgesucht, und die Erfahrung hat
bewährt, daß dieses bloß aus Gewinn=
suche der Advokaten = Schreiber geschebe.
Man bat zwar bei unterzeichneter Stelle
keinen solchen tieferschein unterzeichnen las-
sen; und doch wird dafür den Parteien Geld
abgefodert, welche also gegen diesen Unfug
gewarnt werden.
München den 28. Februar 1809.
Königliches General-Kommissa-
riat des Isar-Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
CDas Erscheinen der Erreligiosen im Unter-Do-
nau-, Regen = und Nab= Kreise bei dem
diesjährigen Prüfungs-Konkurse für die Pfarr-
amts-Kandidaten dieser Kreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Simtliche Erreligiosen des Unter-Donau-,
Regen= und Nab- Kreises werden hiemit wie-
derbolt auf die allerhöchste Verordnung vom
aI. März 1308, (Regierungsblatt St. XV.
Seite 748 u. 740.), wegen richtiger Erschei-
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nung bei der naͤchsten Konkurs= Präfung, mit
dem Beisaze angewiesen, daß, zu Folge einer
allerhoͤchsten Entschliessung vom 14. Februar
(.J, diese Priesterklasse, in Erwägung des durch
Beferderung der bei dem lezten Konkurse
bereits geprüften Erreligiosen eingetretenen
Bedürfnisses, bei dem nächsten Konkurfse mit
sechs Seelsorge-Jahren zugelassen werden
könne. «
Passau den 24. Februar 1309.
Königliches General-Komissariat
des Unter-Donau-Kreises.
v. Stichauer.
Stiwel.
(Eine Schankung des Pfarrers Reinhold zu
Lam an die Schule in Somerau be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestat des Königs.
Der edelmüthige Schul= und Jugend=
Freund, Stephan Reinbold, Pfarrer
und Schul-Inspektor zu tam, königlichen
tandgerichts Kötzing, bar für seine ganze
noch übrige tebenszeit von den ihm gebühren-
den Pfarr= Einkünften jährlich bo fl. zum
Unterhalte des Schul lehrers in Somerau,
und F fl. zur Beischaffung planmässiger Lehr-
Bücher für arme Schul= Kinder freiwillig
abgetreten.
Diese in jeder Hinsicht eben so schöne,
als gemeinnüzige Handlung wird biemie,
dem Verdienste gemäß, öffentlich bekannt