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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXIII. Stück. München,
Mittwoch den 22. März 1809.
Allgemelne Verordnungen.
(Den Gehalt der Landgerichts-Asfessoren und
Aktuare betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir unterm 4. l. M. die Nomi-
nation der saͤmtlichen Landgerichts-Assessoren
und Aktuare durch das Regierungsblatt ha-
ben bekannt machen lassen, so eröffnen Wir hie-
mit, nach dem im Edikte über die Gerichts-
verfassung enthaltenen Vorbehalte der Be-
stimmung ihres Gehaltes, Unsere allerhöchste
Entschliessung, daß sie Alle, mithin sowohl
die bereits bestandenen Landgerichts= Aktu-
are, als die nun neu zernannten Landge-
richts-Assessoren und Landgerichts-Abtuare,
vom 1. des gegenwärtigen Monats März an-
sangend, auf einen jährlichen Gehalt von
sechshundert Gulden, gegen Einziehung des
bisher bezogenen Drittheils von dem Junk-
nionsgehalte des Landrichrers, und gegen Ein-
ziehung der übrigen an Quartiergeld oder sonst
bezogenen Emolumente, gesezt werden sollen.
München den 14. März 1800.
Aus Seiner Majestät des Königs
Special-Bollmacht.
Freiherr von Hompesch
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
« der General-Sekretaͤr
G. Geiger.
(Die baierischen Kronenthaler betreffend.)
Wir Maximillan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Die auf Unsern Befehl in dem Haupt-
Münzamte ausgeprägten baierischen Kronen-
thaler, welche auf der Hauptseite Unser Bild-
niß mit lateinischer Umschrift, auf der Ge-
genseile aber die in Unserm Wappen befindliche
Krone, Scepter und Schwerk, nebst der Um-
schrift: pro deo et populo, enthalten, sind
in allen Unsern Kassen für zwei Gulden,
zwet und vierzig Kreuzer anzuneh-
men und auszugeben.
München den 17. Mrz 1800.
Aus Seiner Majestät des Königs
Special-WVollmacht.
Freiherr von Hompesch.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die Eröffnung der Schulen für Landärzte be-
treffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestat haben beschlossen,
daß die Eröffnung der Schulen für Landärzte
bis auf weitere Entschliessung ausgesezt blei-
ben soll.
Die chirurgischen Schulen werden indeß
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