Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

537 
Koͤniglich-Baierisches 
538 
Regierungsblatt. 
  
XXIII. Stück. München, 
Mittwoch den 22. März 1809. 
  
Allgemelne Verordnungen. 
(Den Gehalt der Landgerichts-Asfessoren und 
Aktuare betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir unterm 4. l. M. die Nomi- 
nation der saͤmtlichen Landgerichts-Assessoren 
und Aktuare durch das Regierungsblatt ha- 
ben bekannt machen lassen, so eröffnen Wir hie- 
mit, nach dem im Edikte über die Gerichts- 
verfassung enthaltenen Vorbehalte der Be- 
stimmung ihres Gehaltes, Unsere allerhöchste 
Entschliessung, daß sie Alle, mithin sowohl 
die bereits bestandenen Landgerichts= Aktu- 
are, als die nun neu zernannten Landge- 
richts-Assessoren und Landgerichts-Abtuare, 
vom 1. des gegenwärtigen Monats März an- 
sangend, auf einen jährlichen Gehalt von 
sechshundert Gulden, gegen Einziehung des 
bisher bezogenen Drittheils von dem Junk- 
nionsgehalte des Landrichrers, und gegen Ein- 
ziehung der übrigen an Quartiergeld oder sonst 
bezogenen Emolumente, gesezt werden sollen. 
München den 14. März 1800. 
Aus Seiner Majestät des Königs 
Special-Bollmacht. 
Freiherr von Hompesch 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
« der General-Sekretaͤr 
G. Geiger. 
  
(Die baierischen Kronenthaler betreffend.) 
Wir Maximillan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Die auf Unsern Befehl in dem Haupt- 
Münzamte ausgeprägten baierischen Kronen- 
thaler, welche auf der Hauptseite Unser Bild- 
niß mit lateinischer Umschrift, auf der Ge- 
genseile aber die in Unserm Wappen befindliche 
Krone, Scepter und Schwerk, nebst der Um- 
schrift: pro deo et populo, enthalten, sind 
in allen Unsern Kassen für zwei Gulden, 
zwet und vierzig Kreuzer anzuneh- 
men und auszugeben. 
München den 17. Mrz 1800. 
Aus Seiner Majestät des Königs 
Special-WVollmacht. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
Bekanntmachungen. 
(Die Eröffnung der Schulen für Landärzte be- 
treffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestat haben beschlossen, 
daß die Eröffnung der Schulen für Landärzte 
bis auf weitere Entschliessung ausgesezt blei- 
ben soll. 
Die chirurgischen Schulen werden indeß 
37 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.