559
(Den Aufschlag von den Schweinen betreffend.)
Ministerium der Finanzen.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Da, in Beziehung auf die in Aufschlag-
sachen erlassene allerhöchste Verordnung, vom
31. Dezember v. J., von mehreren Stellen die
Anfrage geschehen ist: was unter einem ge-
meinen, und was unter einem gemasteten
Schweine zu verstehen sey 7 so wird hiemie
erldurerungsweise verordnet, daß diejenigen
Schweine, welche über 35 Pfund bie 75
Pfimd wiegen, als gemeine Schweine, alle
übrigen aber, welche mehr wiegen, als Mast-
schweine anzusehen, und hienach der regula-
tirmdssige Aufschlag zu erheben sey.
München den 21. März 1800.
Freiherr von Hompesch.
Durch den Mimnister
der General-Sekretär.
G. Gelger.
(Die Uebertragung der Geschäfte der vormaligen
Provinzlal= Impfärzte an den Impfarzt des
Isar-Kreises, Dr. Giel, berreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Da Seine königliche Majesickt beschlossen
haben, daß die Geschäste der vormaligen Pro#-
vinzial-Impfärzte einstweilen allein durch den
Impfarzt des Isar-Kreises, Dr. Giel zu
München, versehen werden sollen, so hat der-
560
selbe den Auftrag erhalten, alle Impfaͤrzte des
Koͤnigreiches auf ihre Anfoderung jedesmal
auf das schleunigste mit frischem Impfstoffe zu
versehen, und sich alles, was zur gewissenhaf-
ten Besorgung dieses Geschaͤftes gehoͤrt, auf
das puͤnktlichste angelegen seyn zu lassen.
Muͤnchen den 20. Maͤrz 1809.
Freiherr von Montgelas.
durch den Minister
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Den diesjährigen Prüfungs-Konkurs für die
Pfarramts-Kandidaten im RNab-Kreise
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da durch eine allerhöchste königliche Ent-
schliessung vom 4. März des laufenden Jahre,
(Regierungsblatt Stück XXI. Seite so#2)
für dieses Jahr die ausnahmweise Bewilligung
einer Konkurs-Prüfung zu Amberg, stat#
zu Passau, für die Pfarramts-Kandtdaten des
Nab: Kreises ertheilt ist, so wird hiedurch
bekannt gemacht, daß dieser dießortige Kon-
kurs für die konkursfählgen riester des er-
wähnten Nab-Kreises am Montage den §.
Juni bei dem unterfertigten königlichen Ge-
neral: Kommissarlate wird erböffnet werden.
Die Konkurrenten werden daher angewie-
sen, denjenigen Bedingungen zu genügen,
welche durch die bestehenden Verordnungen,
vorzüglich durch jene vom s. und 30. Dezem