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Königlich-Baierisches
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Regierungsblaeat t.
XXV. Stück. München,
Samstag den r. April 1809.
Organisches Sdikt.
(Die Bildung der Mittelstellen für die prote-
stantischen Kirchen -Angelegenheiten und ihre
Verhältnisse zu dem bei dem Ministerium des
Innern angeordneten General-Konfistorium
betreffend.)
Wir Maximilian Jeseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Wir haben durch das organische Edikt vom
g. September v. J. bei Unserem Ministerium
des Innern eine eigene Sektion für die kirch-
lichen Gegenstände angeordnet, welcher im
C. 6. besselben, in Beziehung auf die verr
einigte Seaats= und Kirchen-Gewakt, die Be-
sorgung sowohl der Kirchen-Polizei über die
in Unserem Reiche bestehende protestantische
Konfessionen, als aller aus dem obersten
Episkopat und der Leitung ihrer innern Kir-
chen:Angelegenheiten hervorgehenden Ge-
schdfte aufgetragen ist.
Damit die bei den vormaligen Landes-
Direktionen in München, Ulm, Bamberg,
Amberg, dann bei der vormaligen Kriegs-
und Domainenkamer in Ansbach bestande-
nen und mit denselben aufgelösten protestanti-
schen Konffstorien durch ein andere zu dem all-
semeinen Verwaltungs-Plane Unseres König-
reiches passendes Mittel-Organ ersezet, und
seine Verhälenisse ndher bestimmt werden, un-
ter welchen dasselbe in seinen verschiedenen
Beziehungen zu wirken hat; so beschliessen
Wir, nachdem Wir Unsern geheimen Nath
darüber vernommen haben, und verordnen,
wie folgt:
K. 1. *
Die Kirchen Staats-Polizei gehöre ohne
Uneerschied der Glaubens-Kenfessionen zur
ordentlichen Geschäfts= Sphäre der General-
Kreis-Kommissäre nach dem §. 33, ihrer
Amto-Instruktion.
KS. 1.
Die dahin gehörigen Gegenstände werden,
in Gemésheit dieser Instruktion, von einem
jeden derselben in dem Gebiete seines Kreises
wie andere Zweige der Polizei= Gewalt nach
Unserem Edikte und übrigen Verordnungen
über Religions= und Kirchen Verhältnisse
behandelt.
g. UM.
In Beziehung auf die Uns zustehende
Episkopats-Gewaltüber die in Unserem Reiche
bestehenden protestantischen Kirchen konfkirui-
ren Wir zugleich Unsere General-Kreis-Kom-
missariate, als die gesezlichen Mittel:Organe
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