Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Königlich-Baierisches 
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Regierungsblaeat t. 
  
XXV. Stück. München, 
Samstag den r. April 1809. 
  
Organisches Sdikt. 
(Die Bildung der Mittelstellen für die prote- 
stantischen Kirchen -Angelegenheiten und ihre 
Verhältnisse zu dem bei dem Ministerium des 
Innern angeordneten General-Konfistorium 
betreffend.) 
Wir Maximilian Jeseph, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
Wir haben durch das organische Edikt vom 
g. September v. J. bei Unserem Ministerium 
des Innern eine eigene Sektion für die kirch- 
lichen Gegenstände angeordnet, welcher im 
C. 6. besselben, in Beziehung auf die verr 
einigte Seaats= und Kirchen-Gewakt, die Be- 
sorgung sowohl der Kirchen-Polizei über die 
in Unserem Reiche bestehende protestantische 
Konfessionen, als aller aus dem obersten 
Episkopat und der Leitung ihrer innern Kir- 
chen:Angelegenheiten hervorgehenden Ge- 
schdfte aufgetragen ist. 
Damit die bei den vormaligen Landes- 
Direktionen in München, Ulm, Bamberg, 
Amberg, dann bei der vormaligen Kriegs- 
und Domainenkamer in Ansbach bestande- 
nen und mit denselben aufgelösten protestanti- 
schen Konffstorien durch ein andere zu dem all- 
semeinen Verwaltungs-Plane Unseres König- 
  
reiches passendes Mittel-Organ ersezet, und 
seine Verhälenisse ndher bestimmt werden, un- 
ter welchen dasselbe in seinen verschiedenen 
Beziehungen zu wirken hat; so beschliessen 
Wir, nachdem Wir Unsern geheimen Nath 
darüber vernommen haben, und verordnen, 
wie folgt: 
K. 1. * 
Die Kirchen Staats-Polizei gehöre ohne 
Uneerschied der Glaubens-Kenfessionen zur 
ordentlichen Geschäfts= Sphäre der General- 
Kreis-Kommissäre nach dem §. 33, ihrer 
Amto-Instruktion. 
KS. 1. 
Die dahin gehörigen Gegenstände werden, 
in Gemésheit dieser Instruktion, von einem 
jeden derselben in dem Gebiete seines Kreises 
wie andere Zweige der Polizei= Gewalt nach 
Unserem Edikte und übrigen Verordnungen 
über Religions= und Kirchen Verhältnisse 
behandelt. 
g. UM. 
In Beziehung auf die Uns zustehende 
Episkopats-Gewaltüber die in Unserem Reiche 
bestehenden protestantischen Kirchen konfkirui- 
ren Wir zugleich Unsere General-Kreis-Kom- 
missariate, als die gesezlichen Mittel:Organe 
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