Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Königlich= 
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Baierisches 
Negierungsblat t. 
  
IV. Stück. München, Samstag den 24. Jänner 1809. 
  
Organische Verordnung 
  
(Das Bauwesen der Stiftungen und Kommunl- 
täern betreffend) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
W. haben, in Folge der während dem rien 
Erats-Jahre Unserer General= Admimstration 
des Seiftungs= und Kommunal:= Vermögens 
geschöpften Kognition über den Umfang, die 
Wichtigkeit und Erigenz eines der ersten Regie- 
Zweige, namlich des gesamten Bauwesens der 
Stiftungen und Kemmunitäten, beschlossen, 
diesen wesentlichen Verwaltungs= Theil gleich- 
falls einer zentralistrten Behandlung zu unter: 
geben, und zu diesem Ende bei der Ministerial- 
Stktion der genannten General-Administration, 
nebendem für den materiellen Geschaͤftskreis be- 
stehenden Rech issariate, ein die sem 
technischen Geschaͤstotreise eigens gewidmetes 
Bau-Kommissariat zu bilden, wie folgt: 
I. Tirel. 
Formation. 
Art. 1. Das Bau-Kommissariat der 
Sektion, besteht unrer dem Vorstande derselben, 
) im Innern aus einem Ober-Bau- 
Kommissér; 
b) im Aeussern, und zwar in einem 
jeden Kreise, aus einem Kreis-Bau- 
Inspektor, welcher seinen Siz in der 
Hauptstadt des Kreises nimmt. 
Art. a. Dem Ober-Bau= Kommissär werden 
als ständige Arbeitsgehilfen ein Bau· Geo= 
meter und ein Bauzeichner beigegeben. 
Art. 3. Weder bei dem Ober-Bau-Kom- 
missär, noch bei den Kreis.= Bau= Inspektionen 
werden ständige Baumeister, Mauerer und Zim- 
mermeister angestellt, sondern es hat in jedem 
einzelnen Baufalle die freie Wahl der fähigsten 
und redlichsten Meister Plaz. 
Art. 4. Das Bau-Kommissariat des Innern 
ist, in den Personen des Ober, Bau- Kommis 
särs und der Kreis: Bau-Inspektoren, von 
den in gleicher Kategorie stehenden Individuen 
des and, Bauwesens der Finanzen getrennt. 
II. Titel. 
Geschäftskreis. 
Arc. s. Das Bau-Kommissariar des Innern 
umfaßt: 
a) alle Gebude der Seiftungen des Kuleus, 
der Schulen und der Wohthaͤtigkeit, und 
zwar mit Einschlusse der Gebaͤude der unter 
der Patrimonial-Administrarion stehen- 
den Stiftungen; 
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