Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Bekanntmachungen. 
(Das rühmliche Betragen der Münchner -Bür- 
gerschaft bei der jüngst geschehenen feindlichen 
Besiznahme dieser Stadt betreffend.) 
Ministerium der Finanzen. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Gestern vor acht Tagen nahm ein kaiser- 
lich Oesterreichisches Truppenkorps von dieser 
Haupt: und Ressdenz-Stadt feindlichen Be- 
siz, und schien, nach den von ihm vertheilten 
Aufeufen, gemachten Foderungen und ergrif- 
fenen Maßregeln, sich lange darin behaupten 
zu wollen. Allein, den sieggewohnten Wassen 
Napoleons, des hohen Alliirten unsers Kö- 
nigs, und des mächtigen Beschüzers des rhei- 
nischen Bundes; so wie der tapferen Muwir- 
kung unserer Baiertschen Krieger, die das Bei- 
spiel des Murhes ihres geltebten Kronprinzen 
noch mehr anfeuerte, har die Seadt ihre so 
schnell erfolgte Befreiung von einer feindlichen 
Besazung zu verdanken. 
Das Beragen der hiesigen Bürgerschafe, 
welche# sich bei dieser Gelegenheit von Neuem 
in einem sehr vortheilhaften Lichte zeigte, verr 
dient den Dank und die höchste Zufriedenheit 
der Regierung, und das königliche General Kom- 
missariat wird beauftragt, die Anerkennung 
dieses Verdienstes, nach seinem ganzen Um- 
sange, der gesamten Bürgerschaft zu bezeigen. 
Mid der festen, unerschürterlichen Anhäng- 
lchkeir an König und Vaterland, wodurch 
fie sich stets auszeichnete, und welche durch 
entgegengesezte Insinnationen und Trug- 
schlüsse sich keinen Augenblick irre machen 
Ußt, verband sie einen solchen Geist der 
Oinnnung, so viel Besonnenheit und eine sol 
  
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che Bereitwilligkeit in Leistung alles dessen, 
was die Umstaͤnde noͤthig machten, daß selbst 
der Feind dem Eindrucke der Achtung, den sie 
dadurch fuͤr sich bewirkte, sich nicht wird ent- 
ziehen koͤnnen. 
Dem königlichen geheimen Ministerium 
der Finanzen, welchem die intermistische Lei- 
tung der inneren Verwaltungs-Gegenstände 
übertragen ist, gereicht es zur angenehmen 
Pflicht, Seine Majestac den König durch ei- 
nen treuen Bericht in Kennt#niß dieses rühm- 
lichen Betragens der Münchner-Bürgerschaft 
zu sezen, und Allerhöchstdieselbe werden mit 
Wohlgefallen und nicht ohne Rührung verneh- 
men, daß jeder neue Vorfall, welcher das 
Band der Eiebe und Ergebenheit Ihres Vol- 
kes für Sie schwächen soll, nur dazu dient, 
die Festigkeit dieses Bandes zu vermehren. 
Buch den Staatsdienern, welche durch 
eifrige Erfüllung ihrer Berufs Pflichten bei 
dieser Gelegenheit sich auszeichneten, hat das 
königliche General: Kommissartat die allerhöch- 
ste Zufriedenheit zu bezeigen. 
München den 234. April 1809. 
Freiherr von Hompesch. 
durch den Minister 
der General Sekretcr 
G# Gelger. 
  
(Die Unterstüung der im gegenwärtigen Kriege 
verunglückten kbniglichen Unterthanen m 
Sam= und Speise= Getreide betreffend. ) 
Ministertum der Finanzen. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Da, nach den einkommenden Anzeigen, 
jene Gegenden, in welchen sich jüngsthin die 
Armeen konzemrirten, und wo Schlachten 
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