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1) in eine geheime Raths-Tare, und e) von der Bewilligung eines Darleihens
2) in eine Erpedicions-Tare. aus dem Seiftungs= oder aus dem
A) Die geheime Raths-Tare wird erhoben: Kommunal-Vermäögen.
a) von einer ursprünglichen Gehalts= Ver- 8) Die Erpeditions-Tare wird erhoben von
leihung und von einer nachfolgenden allen administrativen Ausfertigungen in
Gehalts-Vermehrung fuͤr alle, dem Poartei-Sachen:
Stiftungs- und Kommunal--Vermoͤgen 2) bei der Ministerial-Sektion der Gene-
bei der Ministerial Sekrion der Gene- ral-Administrarion des Stiftungs= oder
ral-Administration des Seistungs= und Kommunal-Vermögens; es mag diese
Kommunal-Vermögens, bei den aͤusseren Ausfertigung durch allerhöchste Restrip-
Kommunal-Kuratelen und bei den Stif- te, oder durch Sektions - Beschluͤsse
tungs- und Kommunal-Administracionen geschehen;
dienenden Individuen, sie moͤgen nach ih-
rer Dienstes: Eigenschaft in die Katego-
rie der Staatediener gehören oder nicht;
b) von einer ursprünglichen Gehalts-Ver-
leihung oder nachfolgenden Gehales=
Vermehrung für die Schullehrer auf
dem Lande, für die Lehrer und Profes- .
soren der Primär-Schulen der Pro- Die in dem vorstehenden Artikel ange-
goymnasien, der Real-Schulen, der führte, dem Stifrungs= und dem Kommu-
Gomnasien, der Real-Institure, der nal-Vermögen verbleibende geheime Raths-
dyzeen, von den rofessoren der Uni- Taxe wird von dem expedirenden Sekrerr
versträten, und von den Kreis-Schuk= der Ministerial-S#tungs= und Kommunal-
Räthen; Sektion, in der Eigenschaft eines für den
e.) von der Präsemation auf diejenigen Dienst des Ministeriums des Innern beste-
Pfarreien, Benefizlen und übrigen geist= henden Tararors, nach dem folgenden, mit
lichen Pfründen, worüber die Stiftun= den Normen des geheimen Tarations-Amtes
gen und die Kommunitäten das Patro- übereinstimmenden Regulative erhoben:
b) bei den dusseren Patrimontal= und Kom-
munal, Kuratelen;
-c bei den allgemeinen und besonderen Stif-
tungs-Administrationen; und
4) bei den Kommunal-Administrationen.
natsrecht aucüben; 1) von einer ursprünglichen Gehalts-Ver-
d) von der Verleihung eines Tischtitels, leihung und von einer nachfolgenden
wenn der Titulant, in Hinsicht der Ali- Gehalts-Vermehrung zehen pro Cent;
mentation, eventuell auf das Seiftungs= unter den der geheimen Rarhs-Tare un-
oder auf das Kommunal-Vermögen terworfenen Gehalt wird derjenige Haupt-
angewiesen wird; bezug gerechnet, welcher nach der Dien-
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