Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Hren!“  ibe  erkletet  damals,  daß  ihr  euch  lieber  der  Militärkonskripzion,  wie  sie
unter  Joseph  II.  besland,  unterwersen  würdet,  als  jenem  tandmillg-Systeme,  welches
  mit  der  Uufbebung  aller  bürgerlichen  Freiheit  enden  zu  wollen  schien.  Die  vom
öfterreichischen  Kaiser  in  den  Patenren  vom  28.  August  18302  und  vom  a3.  April  1804
gegebene  Bersicherung,  daß  die  Milizen  w#e  gezwungen  werden  sollren,  über  die  Gränze
von  Tirol  zu  ziehen,  konnte  euch  nicht  beruhigen;  das  Beispiel  der  Gränz=  Soldaten
aus  Ungarn,  Kroatien  und  Sklavonien,  welche,  ursprünglich  auch  nur  zur  Vertheidigung
  ihrer  Wohnsize  gegen  die  Einfälle  der  Türken  bestimmt,  nun  aus  den  Armen
ihrer  Familien  von  Krieg  zu  Krieg  geschleppet  werden,  hatte  euch  bewiesen,  wie
Oesterreich  solche  Versprechungen  haͤlt,  und  das  neueste  Beispiel  der  Peterwardeiner,
welche  kurz  vorher  an  euern  Graͤnzen  als  Rebellen  niedergeschossen  worden  waren,
weil  sie  nach  verstrichener  Kapitulazionszeit  ihren  Abschied,  und  die  Gestattung  der
Ruͤckkehr  zu  ihren  Weibern  und  Kindern  verlangten,  hatte  euch  gezeigt,  wie  Oesterreich
  die  Erinnerung  an  gegebenes  Versprechen  bestraft.  —  Was  euch  aber  jezt  bevorstehe,
  wenn  euch  das  Kriegsglück  unter  Oesterreichs  Szepter  wieder  zurückführen
würde,  darüber,  läßt  euch  der  Echberzog  Jobann  nicht  im  Zweisel.  Zugleich,  indem
er  in  der  am  13.  April  aus  Udine  wegen  provtsorischer  Administrazion  des  tandes  erlassenen
  Verordnung  „die  Wiederherstellung  der  alten  Verfassung  in  allen  ihren
„Theilen“  proklamire,  scheut  er  sich  nicht,  im  offenbaren  Widerspruche  mit  den  von
seinem  Bruder  Kaiser  Franz  erlassenen  tandmiliz-Patenten,  welche  den  Steuerfuß
als  den  einzigen,  im  tandlibell  von  1511  und  in  der  Konstituzion  des
kandes  gegründeren  Repartizionsfuß  der  zuzugspflichtigen  Maunschaft  aussprechen,  die
Bevölkerung,  als  den  „untrüglichen  Maaßstab  für  die  Bestimmung  der  Zahl  der  Va-„terlands-Vertbeidiger“,
  und  das  bierauf  berechnete  österreichische  tandwehr-System  als
„das  auf  die  gegenwärtigen  Zeitumstände,  und  auf  das  im  Verlaufe  dreier  Jahrhun-„derte
  so  sehr  veränderte  Kriegs-System  angepaßte  landlibell  von  1511“,  zu
6  erklren!!  taßt  nur,  gutwillig  vertrauend  auf  die  „alte  österreichische  Treue“  einmal
dieses  tandwehr-System  bei  euch  Wurzeln  fassen,  und  auch  in  euerm  lande,  wie  jeze
schon  in  Oesterreich,  Böhmen,  Salzburg  .  werden  Männer  ihre  Weiber,  Vater  ihre
Kinder  verlassen  müssen,  um  weit  von  ihrem  Heerde  ihr  Blut  in  Kriegen  zu  ver
sprigen  die  ibrem  Interesse  fremd  sind!

Bewohner  von  Südbaiern:  euere  Regierung  Hat  als  Grundsaz  ausgesprochen,  daß
jeder  Bürger,  der  zum  Militär  tüchtig,  und  nicht  aus  besondern  Gründen  davon
befreit  ist,  auf  den  an  ihn  ergehenden  Ruf  den  Dienst  zu  leisten  verpflichter  sey.

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