Full text : Handbuch des Öffentlichen Rechts. Band III.1.4. Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen. (4)

Betheiligung  Preußens  am  Pariser  Congreß.  137

 

Wäre  es  solchen  Eventualitäten  nicht  bei  weitem  vorzuziehn,
daß  wir  als  europäische  Macht  direct  mit  Frankreich  und  England
  über  unsern  Beitritt  unterhandelt  hätten,  als  daß  wir  es
wie  einer,  der  nicht  sui  juris!)  ist,  unter  Oestreichs  Vormundschaft
  thun  und  nur  noch  als  Pfeil  in  Buol's  Köcher  auf  der
Conferenz  in  Rechnung  kommen?  v.  B.“

Der  Eindruck,  daß  wir  in  den  Formen  wie  in  der  Sache
von  Oestreich  geringschätzig  behandelt  wurden,  wie  er  sich  in
vorstehendem  Schreiben  ausspricht,  und  daß  wir  uns  diese
geringschätzige  Behandlung  nicht  gefallen  lassen  dürften,  ist  nicht
ohne  Folgen  geblieben  für  die  spätre  Gestaltung  der  preußischöstreichischen
  Beziehungen.

1)  Rechtsfähig.
2)  Fortsetzung  f.  in  Bismarck's  Briefen  an  den  General  Leopold
v.  Gerlach,  herausg.  von  Horst  Kohl,  S.  281  f.