Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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nal-Kokarde, und ein weiß und blauer Feder- 
busch befestiger sind. 
§. 11. Die Feldjäger haben sich die oben 
beschriebene Momtirung selbst anzuschaffen, wo- 
für ihnen bei der Assentirung eine Graufka- 
tion von go fl. gereicht wird. 
G. 12. Diejenigen Freiwillige, welche lieber 
zu Pferde dienen wollen, und zu solchem En- 
de ein brauchbares Pferd von leichtem Schlage, 
welches gesund, gut auf den Knochen, und 
von wesentlichen Fehlern frei seyn muß, mit 
sich bringen, werden in eine eigene Abtheilung 
reitender Feidjäger gebildet. 
G. 13. Diese müssen, nebst den oben (O.2.) 
vorgeschriebenen Eigenschaften, noch gut reiten 
können, auch ein Pferd gehörig zu behandeln, 
besonders zu füttern, zu puzen und zu pfle- 
gen verstehen. 
G. 14. Wenn das Pferd in Unserm Dienste 
(ohne Verschulden des Inhabers) zu Grunde 
geht, so wird solches auf die Dauer der Dienstes- 
zeit durch ein anderes Dienstpferd, und nach 
Ende der Diensteszeit, gemäß dem bei der As- 
senrirung des Mannes abgeschäzten Werthe des 
selben, in Geld ersezt. 
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ihre Montirung, Pferds-Equipage und Stall- 
Regquisiten selbst, erhalten aber dafür eine Gra- 
tisikation von 75 fl. im Gelde. 
F. 16. Die Pferds-Equipage ist nach der 
Ordonnanz Unserer Chevaurlegers angeordnet, 
und die Stall-Requisiten werden bei der As- 
sentirung angezeigt. Zum Anfange kann seder 
Freiwillige, nach eigenem Vermögen, Sauel 
  
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und Jeug mitbringen, und sich nach und nach 
egalisiren. 
H. 17. Die Acmirung hat in einem Paar 
Distolen, einem Säbel mit schwarzer Söbel- 
tasche, schwarzer Kuppel samt Schließe, 
Schlagriemen, Cartouche mit schwarzem Rie- 
men zu bestehen. Die Kleidung aus einem 
grünen Frak, mit einer Reihe glatter gelb me: 
tallener Knöpfe, gelbem Vorstosse und Kragen, 
Epauletten wie die Kavallerie, langen grünen 
Ueberhosen, mit gelben Sneeifen besezt, kur- 
zen Stiefeln mit eisernen Sporen. Der grosse 
dreifach ausgestülpte Huc ist mit der National= 
Kokarde, und einem weiß und blauen Busche 
geziert. Die Mantelsäcke sind von grunem Tuche. 
F. 18. Zum Anfuͤhrer des ganzen Corps 
der reitenden sowohl, als der Fußjaͤger haben 
Wir abermal Unsern Forst= Inspektor zu Mün- 
chen, Grafen von Oberndorf, ersehen, 
welcher schon im Jahre rgos, als Komman-= 
dant des damals errichteten Jäger= Corps, 
dem in ihn gesezten Vertrauen vollkommen 
entsprochen und Unserer besondern Gnade sich 
würdig gemacht hat. 
I. 19. Wir werden übrigens möglichsten 
Bedacht nehmen, daß erfahrne, dermal bei 
der aktiven Armee nicht angestellte Offiziere 
dem Jéger-Corps zugegeben werden, damit 
dasselbe um so leichter zur Erreichung der mili- 
tärischen Zwecke mitwirken, und mit den re- 
gulären Truppen in Verbindung agiren könne. 
I. 20. Bei Besezung der Offizlers= so wie 
der Unteroffiziers : Stellen in diesem Corps 
werden Wir ein vorzügliches Augenmerk auf 
jene Fretwillige richten, welche durch wissen-
	        
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