Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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so gewaͤrtiget man von denselben eine beson- 
bere Anzeige darüber. 
München den 16. Mai 1809. 
Königliche General= Forstadmin!: 
stration. " 
Karl Zyllnhardt. 
Kreltmaler. 
  
Bekanntmachungen. 
(#Die Anordnung der Handelgerichte erster und 
zweiter Instanz in Nürnberg betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befebl Seiner Majestät des Königs. 
In dem organischen Edikte über die Ge- 
richtsverfassung ist den Rechtsstreitig= 
keiten in Wechsel: und Merkaniilsachen eine 
eigene Ordnung der Gerichtsbarkeit (nach der 
schon bestehenden Verfassung) zugestanden. 
Nachdem aber die Verfassung der bis da- 
hin in Rürnberg bestandenen Handelsgerichte 
durch die Reformen in den dortigen Verwal- 
tungsstellen und durch gänzliche Aufhebung 
des Ober und Appellationsgerichts daselbst 
in den wesentlichsten Theilen aufgelbset wurde; 
so haben Seine königliche Majestät, bis die 
Gerichesverfassung für Handelssachen mit 
den künftig neueren Gesezen im Allgemei 
nen gleichmässig geordnet werden kann, 
sohin provisorisch beschlossen, nicht nur das 
Handelsgericht erster Instanz in der erfoder- 
lichen Verfassung herzustellen, sondern auch, 
in Erwägung der vorgestellten besonderen Ver- 
hälenisse, und um Allerhschstihner lieben und 
  
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getreuen Stadt Nuͤrnberg einen neuen Beweis 
einer besonderen Aufmerksamkeit zu geben, ein 
eigenes Handelsgericht zweiter Instanz da- 
selbst anzuordnen. 
1) Gemaͤß der desfallsigen allerhoͤchsten 
Beschluͤsse besteht das Handelsgericht erster 
Instanz aus einem Handelsrichter, einem der 
gemeinen Rechte kundigen Assessor, zwei or- 
dentlichen und zwei supplirenden Assessoren 
des Handelsstandes, einem Protokollisten und 
einem Boten. 
:) Zu dlesen Stellen sind allergnädigst er- 
nannt: als Handelsrichter der vormalige Ober- 
und Appellationsgerichtsrach Johann Abl 
brecht von Schmidz—zum Assessor: der vor- 
malige Konsulent Brunner; — zu Assessoren 
des Handelsstandes als ordentliche Assessoren: 
Johann Wolfgang Kirchdörfer und 
Johann Frtedrich Meyer, beide Ban- 
ko-Adjunkten; — als supplirende Assessoren: 
Georg David Ludwig, bisher Banko= 
Adjunkt, und Benedikt Schwarz, Kauf 
mann; — als Prokokollist: Konrad Teifel; 
Bote: Johann Mathias Mayer. 
3) Als zweite und lezte Instanz für die 
Berufungen gegen die Erkenmnisse des Han- 
delsgerichts erster Instanz sowohl, als gegen 
die Bescheide des Marktgewölbes bestehe das 
Handels-Appellationsgericht aus einem Direk- 
tor, drei Räthen, drei ordentlichen und zwei 
supplirenden Assessoren des Handelsstandes. 
4) Zu diesen Seellen fsind allergnädigst 
ernannt: als Direktor der erste Direktor des 
Stadtgerichts Freiherr von Leonrode;— 
als Räthe: der zweite Direktor des Stadtge-
	        
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