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richts Friedrich Popp, — der vormalige Rent-
kammer konsukent Konrad Deinzer, und
der Sc+adtgerichts : Assessor Paul Thomas
Spiceß.
Als Assessoren des Handelsstandes: Paul
Wolfgang Merkel, Georg Wolf-
gang Börner, beide Vorsteher des Han-
delsstandes, und Georg Dietrich Ste-
ser.Banko-Adjunkt.
Als supplirende Assessoren: Johann
Schmidt und Georg Christoph For-
Ker, Banko-Adjunkten.
5) Die Geschäfte des Sekretariats, der Er-
peditur und Registratur sind einem der Proto-
kollisten des Stadtgerichts (in der Eigenschaft
als Sekretär dieses Handelsgerichts) ausgetra-
gen.
Die übrigen Kanzleigeschäfte werden durch
die Schreiber und Boten des Stadtgeriches
versehen.
6) Die Gerichesordnung dieser Handels-
gerichte bleibt bis die neuen allgemeinen Han-
delsgeseze gegeben werden, die im Jahre
13o4 erneuerte Ordnung des Handek#gerichts
der Stadt Nürnberg, in soweit nicht mit die-
ser neuern Anordnung einige Modiflkationen
derselben eimreten.
7) Im Falle, we die Eigenschaft einen
Merkannissache von einer Parkei widersprochen
wird, ist der Rekurs zu dem königlichen
Ober-Appellationsgerichte für das Erkenntniß
über die Kompetenz der Gerichte gestarrer,
welches auch ohne weiters für die Kompetenz
des Handelsgerichts entscheiden kann.
8) Wenn aber das königliche Ober- Appel-
lations- Gericht selbst die Kompetenz der Han-
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delsgerichte anzuerkennen Anstand findet, so
wie auch, wenn zwischen einem Handelsge-
richte und leinem der übrigen königlichen Appel-
lations= oder Untergerichte ein Kompetenz-Kon-
flikt sich ergibt; so ist darüber, für die Ent-
scheidung Seiner königlichen Majestät, zur
allerhöchsten Stelle Bericht zu erstatten.
0) Ob dann bei einem solchen Kompetenz=
Konflikte in der Zwischenzeit, bis zu dessen Ent--
schetdung, das Erkenntniß des Handelsgerichts
in der Hauptsache suspendirt bleiben solle,
darüber hat das Handels-Appellationsgericht
provisorisch zu erkennen.
Indem Seine königliche Majestät bei die-
ser Anordnung jenes allgemeine Verrrauen,
welches das Interesse einer so bedeurenden
Handelsstadt sodert, auch auf Seite der Justiz-
pflege bestärken wollten, so wird diese Anorde
nung hiemit öffentlich kund gemacht.
München den 18. Mai 1809.
Graf Morawitzky.
Dmch den Minister
der General-Sekretä#
Nemmer.
(Den dieklährigen Prüfungs-Konkurs für die Post-
dienst-Kandidaten betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Am Donnerstage den ##. Inni l. J. wird
die am Zo. März #os (Regierungsblatt
XX. Sctück) vorgeschriebene allgemeine Prü-
sung der Postdienst-Kandidaten vorgenom-
men werden. Alle, welche zum königlichen
Pestdienste aspiriren, haben sich daher an er-
sagtem Tage bei der unterzeichneten Stelle
zu melden, und die erfoderlichen Zeugnisse so-