Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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(Die Aufhebung der in der ehemaligen Provinz 
Oberpfalz bisher üblich gewesenen Bastard- 
fälle betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Auf den von Unserer Finanz-Direktion 
des Nab-Kreises, wegen der in der vorma- 
ligen Provinz Oberpfalz von ausserehelichen 
Schwängerungen bisher üblich gewesenen Ba- 
stardfälle, unterm 16. des vorigen Monats 
erstatteten Bericht beschliessen Wir, wie folgt: 
Da in Unserm über die Patrimonial= 
Gerichtsbarkeit erlassenen Edikte, &. 20. be- 
stimme enthalten ist, daß wegen aussereheli- 
chen Schwingerungen künftig weder von 
einem Patrimonial-Gerichte, noch von einem 
königkichen Gerichte irgend eine Strafe in 
Geld, oder an der Ehre, oder auf eine an- 
dere Weise erkannt und in Vollzug gebracht 
werden darf, so sind die bisher üblichen 
Bastardfälle für die Zukunft nicht mehr zu 
erheben. 
Diesenigen Bastardfälle, welche aus vori- 
ger Zeit bei der Kreiskasse noch auf Zins 
liegen, sind bis zu ihrer Heimfälligkeit oder 
statthabenden Zurückzahlung ferner normal- 
mässig zu verinteressiren, und so auch die 
Bastard-Kapitalien selbst, wenn sie nach 
Verlauf der bisher gesezlichen Zeit, oder bei 
eintretender Ehelichung beider Aeltern des noch 
lebenden Bastardes, umer den erfoderlichen 
Requisitren, allmählig reklamirt werden, zu- 
rückzuzahlen. 
Hieuach hat Unsere Finanz= Direktion des 
Rab.RKreises, sämtliche königliche Landgerichte 
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und Rentaͤmter, auch Patrimonial- Gerichte 
gehoͤrig anzuweifen. 
Muͤnchen den 2. Dezember 1808. 
Marx Joseph. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kdniglichen alle hochsten Befehl 
der General--Sekretaͤr 
G. Geiger. 
Vorstehende allerhoͤchste Verordnung wird 
zu Jedermanns Kenntniß gebracht, und die 
sämrlichen königlichen Landgerichte, Rentäaͤm- 
ter und Patrimonialgerichte im Nab-Kreise 
sowohl, als auch jene, welche ehehin zu 
der Provinz Oberpfalz gehört haben, und 
nun zu anderen Kreisen getheilt worden sind, 
werden hienach angewiesen. 
Amberg den 19. Dezember 1808. 
Königliche Finanz-Direktion 
des Nab-Kreises. 
Diener, Direktor. 
Forster. 
  
(Die Erledigung der Erposftur zu Forchach, 
Landgerichtés Reucti, betreffend.) 
Im Namer Seiner Majestär des Königs. 
Durch den Tod des Driesters Joseph. 
Putsch ist die Erxposteur zu Forchach, 
welche königlichen Datronats und mit einem 
Einkommen von ohngefähr 357 fl. verbanden 
ist, erlediget worden. 
Die Kompetenten in diese Pfründe haben 
sich binnen der gesezmässigen Zeit bei der unter- 
zeichneten Stelle zu melden. 
Innsbruck den zo. Dezember 280g. 
Königliches General-Kommissariat 
des Inn-Kreises. 
Max Graf zu Lodron. 
Strobl.
	        
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