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Königlich= Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXVIII. Stück.
München, Mittwoch den 7. Jum 1809.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Gerlschts-Ordnung beim Bürger-Militär be-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben bei Festsezung des Subordi-
nations," Reglemenes, gegeben Mailand den
16. Dezember 1807, dem Bürger-Milltär
die Gerichtsbarkeit in Dienstes-Sachen aller-
gnabigst verliehen, und zu diesem Ende dem
selben einen Auditor bewilligt.
Um mun bei diesen Unsern Bürger-Mili-
ctä#r: Gerichten Gleichheit in der Geschäftsfüh=
rung, verbunden mit militäkrischem Anstande,
hervor zu bringen, und das Formelle nach
sichern Grundsäzen zu ordnen, befehlen Wir
hiemit, wie folgt:
V. 1. Der kommandirende Offizier des Bürr
ger-Milirärs hat bei allen Fällen, deren Un-
tersuchung und Behandlung desselben Ge-
richtsbarkeit anvertraut ist, die Verhöre an-
zubefehlen.
I. a. Die Verhörs-Kommissson bessehr
bei einem gemeinen Bürger" Soldaten oder
Unter-Offizier, aus einem Lieukenant, dem Au-
ditor, oder dessen Stellvertreter und einem
Fourier als Aktuar.
I. 3. Bei einem Eieutenanc, oder Ober-
Lleutenant, aus einem Hauptmann, dem Au-
ditor und einem Fourier.
I. 4. Bei einem Hamtmann size der
Major der Verhörs-Kommission vor. Wenn
er aber kommandirender Offizier ist, so beor-
dert er stan seiner den ältesten Haupemann.
C. . Kein kommandirender Offizier kann
einer Verhörs," Kommisston beisizen.
§. 6. Eben so wenig därfen hiezu jene
Bürger Soldaten kommandirt werden, wel-
che zu dem der verhört wird, verwandt, oder
bekannte Feinde sind, und noch weniger hat
dieses bei jenen stact, welche mittelbar, oder
unmittelbar Theil an den Vergehen haben,
wegen dessen ein Bürger Soldat der Unter-
suchung unterliege.
I. 7. Zu jedem Verhöre muß ein Unter-
Offzzier zum Aufpassen beordert werden.
O. 8. Ein förmliches Eramen besteht aus
allgemeinen und besondern Fragen. Die all-
gemeinen beschränken sich auf des zu Verhs-
renden Namen, Alter, Vaterland, Gewer-
be, Religion, Dienstzeit u. s. w.
Die besondern Fragen ergeben sich aus
dem Fakeum, den geführten Klagen, Anzei-
gen. Erfahrungen re. Suggestiven sind ver-
boten.
0. u4. Dr Inquisit muß mit Bescheidem
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