Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Königlich= Baierisches 
858 
Regierungsblatt. 
  
XXXVIII. Stück. 
München, Mittwoch den 7. Jum 1809. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Gerlschts-Ordnung beim Bürger-Militär be- 
treffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben bei Festsezung des Subordi- 
nations," Reglemenes, gegeben Mailand den 
16. Dezember 1807, dem Bürger-Milltär 
die Gerichtsbarkeit in Dienstes-Sachen aller- 
gnabigst verliehen, und zu diesem Ende dem 
selben einen Auditor bewilligt. 
Um mun bei diesen Unsern Bürger-Mili- 
ctä#r: Gerichten Gleichheit in der Geschäftsfüh= 
rung, verbunden mit militäkrischem Anstande, 
hervor zu bringen, und das Formelle nach 
sichern Grundsäzen zu ordnen, befehlen Wir 
hiemit, wie folgt: 
V. 1. Der kommandirende Offizier des Bürr 
ger-Milirärs hat bei allen Fällen, deren Un- 
tersuchung und Behandlung desselben Ge- 
richtsbarkeit anvertraut ist, die Verhöre an- 
zubefehlen. 
I. a. Die Verhörs-Kommissson bessehr 
bei einem gemeinen Bürger" Soldaten oder 
Unter-Offizier, aus einem Lieukenant, dem Au- 
ditor, oder dessen Stellvertreter und einem 
Fourier als Aktuar. 
I. 3. Bei einem Eieutenanc, oder Ober- 
Lleutenant, aus einem Hauptmann, dem Au- 
ditor und einem Fourier. 
I. 4. Bei einem Hamtmann size der 
Major der Verhörs-Kommission vor. Wenn 
er aber kommandirender Offizier ist, so beor- 
dert er stan seiner den ältesten Haupemann. 
C. . Kein kommandirender Offizier kann 
einer Verhörs," Kommisston beisizen. 
§. 6. Eben so wenig därfen hiezu jene 
Bürger Soldaten kommandirt werden, wel- 
che zu dem der verhört wird, verwandt, oder 
bekannte Feinde sind, und noch weniger hat 
dieses bei jenen stact, welche mittelbar, oder 
unmittelbar Theil an den Vergehen haben, 
wegen dessen ein Bürger Soldat der Unter- 
suchung unterliege. 
I. 7. Zu jedem Verhöre muß ein Unter- 
Offzzier zum Aufpassen beordert werden. 
O. 8. Ein förmliches Eramen besteht aus 
allgemeinen und besondern Fragen. Die all- 
gemeinen beschränken sich auf des zu Verhs- 
renden Namen, Alter, Vaterland, Gewer- 
be, Religion, Dienstzeit u. s. w. 
Die besondern Fragen ergeben sich aus 
dem Fakeum, den geführten Klagen, Anzei- 
gen. Erfahrungen re. Suggestiven sind ver- 
boten. 
0. u4. Dr Inquisit muß mit Bescheidem 
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