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Königlich-Balerisches
Negierung 5blat#.
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XXXIX. Stück. München,
Samstag den ro. Juni 1809.
Allgemeine Verordnung.
(Das Rechnungswesen in Landbau-Gegenständen
betrefsend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir Uns über den Ancrag, den
die Steuer und Domdnen-Sektion Unsers
geheimen Finanz-Ministeriums am 14. Jau-
ner l. J. über die Verrechnung bei dem Land-
WBauwesen und über die von der Central-Staats=
Kasse unter dem 17. Dezember v. J. in die-
ser Hinsicht vorgelegten Erinnerungen erstat-
tet hat, ausführlichen Vertrag haben machen
lassen, beschlicssen Wir, damit auf der einen
Seite die der Central" Staats= Kasse rorge-
schriebenen Normen im Wesenrlichen beibe-
halren bleiben, und gleichwohl die durch die
allerhöchste Verordnung vom 29. November
1808 bezweckten materiellen Vortheile der
blossen Form nicht aufgeopfert werden, nach-
folgende Modifikarionen bei diesem Rechnungs=
Wesen eintreten zu lassen:
I. Auf den Grund der sanktlenirten Bau-
Etats übernehmen die Land-Bau, Inspekto-
ren die technische Ausführung der bewilligren.
Bauten,, und die Rentämter bestreiten die ih-
— S
nen hierauf von der Finanz, Direktion ange-
wiesenen Kosten.
II. Ueber jeden einzelnen Bau stellen die
Renrämter eine besondere Rechnung, und sen?
den dieselbe an die Kandbau= Inspektionen ein.
III. Die Landbau-Inspekton beforgt die
Justifkarion dieser Bau-Rechnungen durch
die Rechnungs, Revision der Kreis= Finanz=
Dtrekeion nach den Bestimmungen der aller-
höchsten Verordnung vom 29. Rovember 180
Art. 7.
IV. Aus sämelkchen diesen justiffzirten ein-
zelnen Bau-Rechnungen verfaßt die Landbau-
Inspektion die General, Tabelle (Skartekel)
oder die Haupt-Bau-Rechnung des Kreises,
welche nach den verschiedenen Ministerial"
Etas, worauf die Bauten sich beziehen, in
eben so viele Unter-Abeheilungen zerfällt.
V. Durch die Finanz-Direktion gelangt
sodann dieselbe zur Kreis-Kasse, die hienach
mit den einzelnen Rentämtern abrechnet, und
die Kreis-Haupt-Bau-Rechnung, wie die
übrigen Ausgabs-Papiere, als eine Gutma-
chungs, Post zur Ausweisung ihrer Schul-
digkeic an die Central= Staats-Kasse einsendet.
VI. Belder Central-Staats-Kasse wird dem-
nächst die eigentliche Haupt: Bau= Rechnung,
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