Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Ausgabs-Papieren zur Central: Staats-Kasse 
in Guplo ein. 
G. Die Central- Staats Kasse kontrasignirt 
das eine Exemplar, und remittirt es statt eis 
nes Empfangs-Scheins der Kreis-Kasse, 
trägt den Betrag der wirklichen Verwendung 
einerseits als Kreis: Kasse: Gurmachung in 
den Einnahmen vor, wofür das Haupt-Ver- 
zeichniß der Kreis-Kasse zum Belege dient, 
und übergibt die Neben-Veczeichnisse den 
einschlägizen Buchhaltungen zur einstweilie 
gen Verausgabung. — Wenn endlich 
II. nach dem Bau-Rechnungs-Schlusse 
die justifzirten Haupt= Bau-Nechnungen von 
den Kreis-Kassen (sieh hieoben Arc. IV. V. und 
VI.) eingesender werden, so ersezen diese die 
bisherigen Interims-Belege in der Einnahme 
sowohl als in der Ausgabe, so wie ihr Refül- 
tat sofort die ganze Summe der Verwendung 
auf die Bauten des ganzen Königreiches aus- 
Fricht. 
Auf diese Weise wird der hieoben bei Nro. 
VII. angedeutete Zweck vollständig erreicht, und 
die Geschäfes Führung des Land-Bauwe- 
sens mie den Foderungen der Kasse in Ein- 
klang gesezt werden. 
Die Steuer: und Domänen-Sektion Un- 
sers geheimen Finanz-Ministeriums hat hie- 
nach das in ihren Wirkungs= Kreis Einschlä- 
gige anzuordnen und zu verfügen. 
München, den 2. Juni 1809. 
Max Josepb. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf keulglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekre### 
G. Geiger. 
  
878 
Aufträge. 
  
An die kLandgerichte und Polizei-Kommissa 
riate des Königreichs. 
(Den Betrieb der Katastrlrung zum Behufe des 
allgemeinen Steuerprovisoriums betreffend. ) 
Wir Maximilian Josepy, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir müssen mie Mißfallen vernehmen, 
daß ein grosser Theil Unserer Landrichrer und 
Stadt, Polizei: Kommissä4tre in der ihnen 
durch Unsere Verordnung vom 13. Mai 108 
jum Behufe des allgemeinen Steuerproviso= 
riums übertragenen Katastrirung selt dem 
Verlaufe eines ganzen Jahres erst noch sehr 
seringe Vorschritte gemacht habe, obwohl sie 
durch die ganz neue Anstellung mehrerer Asses# 
soren in ihrem Geschäfts-Umfange erleichtert 
worden Und. " 
Bei den grossen Bedürfnissen des Staa- 
tes ist Uns und dem ganzen Vaterlande duf- 
serst daran gelegen, daß die Bürden gleich- 
heitlich vercheilt, und die in den dermaligen 
verschiedenen Steuerfüssen noch aus den dlte- 
sten Zeiten herrührenden Ungleichheiten, so bald 
als möglich, gehoben werden. 
In dieser Rücksicht ist es niche nur allein 
unerlaßbare Pflicht Unserer Landrichter und 
Stadt-Polizei-Kommissäre, das, ihnen in 
dieser für Gerechtigkeit und Seaatswohl wich- 
tigsten Angelegenheit übertragene Geschäst zu 
vollziehen, sondern Wir haben ihnen noch da- 
zu beträchtliche Remunerationen für diese Dien- 
stes: Anstrengung ausgesprochen. 
Und da nun dieses Geschäft keinen längern 
Verzug mehr leidet, so ermahnen Wir sie hie 
63.
	        
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