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auf einfache Benefizien zustehet, dasselbe ohne
Ruͤcksicht auf die Verordnung uͤber die Emeriten
= Anstalt (Regierungsblatt vom Jahre
1307, St. XXXXV., Seite 1615) ausüben,
so verordnen Wir, (zur Entfernung. aller weiteren
Anstaͤnde) daß jene einfache Benefizien,
auf welche Pfarrer zu praͤsentiren haben, nur
an emeritirte Geistliche nach den Bestimmungen
obiger Verordnung, besonders C. 1. und
17. verliehen werden sollen, wonach sichssmtliche
Pfarrer zu achten wissen werden.
München den 17. Dezember #gos8.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhochsten Berehl
der Gencral-Sekretär
F. Kobell.
(Das Einhängen des Narschuhes betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Durch den Beriche Unserer General-Direktion
des Wasser= Brücken= und Strassenbaues
vom 14. d. M., worin Uns die Nothwendigkeit
vorgestellt wird, der häufigen Unterlassung
des Nadschuh-Einhängens in den erfoderlichen
Fällen, und den vorsäzlichen oder aus Fahrlässigkeir
verursachten Beschádbigungen der
Strassengräben durch angemessene Strafen
Einhalt zu thun, verordnen Wir, daß fuͤr jeden
Unterlassungs= oder Beschädigungs-Fall dieser
Act eine Strafe von sechs Gulben bezahlt werden
soll, von welcher dem Angeber oder dem
Wegmacher jedesmal die Hälfte als Antheil
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zufällt. — In jeder Inspektion ist auf den
Scraftafeln diese allgemeine zesezliche VBestimmung
zu bemerken.
Muͤnchen den 26. Deember 1808.
Mar Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhochsten Befehl
der General· Sekretaͤt
F. Kobell.
(Die Uniforme des Personals der kbniglichen
Stadtgerichte betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir gegenwáreig bei der neuen
Gerichts-Verfassung den Stadtgerichten einen
erweiterten Wirkungskreis angewiesen haben,
wollen Wir die für dieselben unterm 0.
Februar 1807 (Regierungsblatt 1807, XV.
Stück, Seite 555 — 3557.) bestimmte UniformeJin
näherer Uebereinstimmung mit den Uniformen
der höheren Gerichtshöfe auf nachfolgende
Weise modiffziren:
1) Die Direktoren der Stadtgerichte
erster Klasse in München, Augsburg
und Nürnberg tragen, als
Gala-Uniforme ein Kleid von dunkelblauem
Tuche, nach dem Schnitte eines Staats-Kleides,
mit dem Unterfurter von gleicher Farbe,
dann stehenden Kragen und Aermel-Aufschlägen
von schwarzem Samme.
Kragen, Aufschläge und Taschenklappen
sind nach dem bieherigen Seickerel: Muster
(Ziser 1. der Beilage zum. XV. Stücke des
Regierungsblatts von 1807.) in einer Breite