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Königlich-Baierisches
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Regierungsblat t.
XXXNNI. Stück. München, Mittwoch den :4. Jum 1809.
Allgemeine Verordnung.
(Die Verpflichtuog der Landgerichts- Assessoren
und Altuare betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Goftes Gnaden König von Baiern.
Durch die an Uns gelangten Anfragen ei-
niger Unserer General--Kreis-Kommissariate
über die Verpflichtungsart der neu ernannten
tandgerichts: Assessoren und Aktuare, dann
über die Eides-Formel, welche dieselben zu be-
schwören haben, endlich über die Frage: wer
ihnen die Anstellungs: Patente auszustellen
babe, finden Wir Uns veraulaßt, biemit
folgendes zu bestimmen:
1. Die Verpflichtung der durch Unsere
Nominarion vom 4. März l. J. neu ernann-
ten und zuvor nicht angestellt gewesenen kand-
geriches= Assessoren und Aktuare hat er
Commissione bei den berreffenden tandge-
richten in der weiter unten vorgeschriebenen
Art zu gescheben.
Jene Assessoren und Akeuare, welche aber
schon vor dieser Mamination Dienste gelei-
stet haben, sind bloß an ihren bereits sowohl
für das politische, als für das Justizfach
abgelegten Amtseid von dem tandrichter zu
erinnern.
2. Die neu angestellren Individuen baben
dle bier anliegende Eides-Formel zu beschws-
ren; jedoch sind bei den Aktuaren diesenigen
Worce aus der Eides= Formel auszulassen,
welche auf die Beratbung in Rechts-Ange-
legenbeiten Bezug haben.
Von diesen beschwornen Eides-Formeln
bat jeder neu angestellte Assessor oder Aktuar
zwei gleichlautende Exemplare mit Tauf-
und Zunamen zu unterschreiben und zu sle-
geln, wonach das landgericht ein Exemplar
desselben an das ihm vergesezte General-
Kreis Kommissariat, das andere aber an
das ihm vorgesezte Appellations-Gericht un-
gesäumt zur Aufbewahrung einzusenden hat.
3. Sämtliche tandgerichts" Assessoren er-
balten eigene, von Uns Allerhöchsteigenban-
dig unterzeichnete und von Unsern Ministern
des Innern und der Justiz kontrasignirte
Dekrete; — die Aktnare hingegen von Unsern
Geneneral= Kreis = Kommissariaten ausge-
sertigte Anstellungs= Patente.
München den 4. Juni 18090,
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas. Gr. Morawitzky.
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl
der General- Sekretär
8§. Kobell.
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