Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

r

Königlich-Baierisches

922

Regierungsblat  t.

 

XXXNNI.  Stück.  München,  Mittwoch  den  :4.  Jum  1809.

 

 

 

Allgemeine  Verordnung.

 

(Die  Verpflichtuog  der  Landgerichts-  Assessoren
und  Altuare  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Goftes  Gnaden  König  von  Baiern.

Durch  die  an  Uns  gelangten  Anfragen  einiger
  Unserer  General--Kreis-Kommissariate
über  die  Verpflichtungsart  der  neu  ernannten
tandgerichts:  Assessoren  und  Aktuare,  dann
über  die  Eides-Formel,  welche  dieselben  zu  beschwören
  haben,  endlich  über  die  Frage:  wer
ihnen  die  Anstellungs:  Patente  auszustellen
babe,  finden  Wir  Uns  veraulaßt,  biemit
folgendes  zu  bestimmen:

1.  Die  Verpflichtung  der  durch  Unsere
Nominarion  vom  4.  März  l.  J.  neu  ernannten
  und  zuvor  nicht  angestellt  gewesenen  kandgeriches=
  Assessoren  und  Aktuare  hat  er
Commissione  bei  den  berreffenden  tandgerichten
  in  der  weiter  unten  vorgeschriebenen
Art  zu  gescheben.

Jene  Assessoren  und  Akeuare,  welche  aber
schon  vor  dieser  Mamination  Dienste  geleistet
  haben,  sind  bloß  an  ihren  bereits  sowohl
für  das  politische,  als  für  das  Justizfach
abgelegten  Amtseid  von  dem  tandrichter  zu
erinnern.

2.  Die  neu  angestellren  Individuen  baben
dle  bier  anliegende  Eides-Formel  zu  beschwsren;
  jedoch  sind  bei  den  Aktuaren  diesenigen
Worce  aus  der  Eides=  Formel  auszulassen,
welche  auf  die  Beratbung  in  Rechts-Angelegenbeiten
  Bezug  haben.

Von  diesen  beschwornen  Eides-Formeln
bat  jeder  neu  angestellte  Assessor  oder  Aktuar
zwei  gleichlautende  Exemplare  mit  Taufund
  Zunamen  zu  unterschreiben  und  zu  slegeln,

  wonach  das  landgericht  ein  Exemplar

desselben  an  das  ihm  vergesezte  General-Kreis
  Kommissariat,  das  andere  aber  an
das  ihm  vorgesezte  Appellations-Gericht  ungesäumt
  zur  Aufbewahrung  einzusenden  hat.

3.  Sämtliche  tandgerichts"  Assessoren  erbalten
  eigene,  von  Uns  Allerhöchsteigenbandig
  unterzeichnete  und  von  Unsern  Ministern
des  Innern  und  der  Justiz  kontrasignirte
Dekrete;  —  die  Aktnare  hingegen  von  Unsern
Geneneral=  Kreis  =  Kommissariaten  ausgesertigte
  Anstellungs=  Patente.

München  den  4.  Juni  18090,

Max  Joseph.
Freiherr  von  Montgelas.  Gr.  Morawitzky.
Auf  koniglichen  allerhbchsten  Befehl
der  General-  Sekretär
8§.  Kobell.
66