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t) für verschiedene Schul- und Kultusbauten 296 560 -J,
u) Reserve für die unter lit. n—t aufgeführten Projekte ... 53272 MÆ,
Summa D 1226 702 MA
. Im Ressort des k. Staatsministeriums der Finanzen:
V) zur Verstärkung der Betriebsmittel der k. Bank 2000000 4,
W) zur Wendung von durch das Hochwasser im September 1899
verursachten Schäden an Forst-, Trift= und Holzhof-Realitäten 870000 -,
X) zur Deckung des Fehlbetrages, welcher sich bei der Erbauung
eines neuen Logirhauses in Bad Brückenau ergeben hat, dann
zum Umbau und zur Erweiterung des dortigen Badehauses,
endlich zum Neuban des zu dem Komplexe des Bades Brückenau
7?
gehörigen Gebändes „Widder 295500 -7,
V) zur Bildung des in Art 26 des Entwurfes eines Gesetes, die Abmarkung
der Grundstücke betreffend, vorgesehenen Abmarkungsfonds 60 000 M,
Summa I 3225 500 M,
hiezu „ D 1226 702 J,
„ C 37797940 -,
» B4140700JL
A 80 000 J,
-.
Gesammt-Summa 1270 842
§ 17.
Vom 1. Januar 1900 an werden Wittwen= und Waisenfondsbeiträge von den im
Staats= und sonstigen öffentlichen Dienste stehenden Beamten nicht mehr erhoben. Jedoch
wird die k. Staatsregierung ermächtigt, diese Aufhebung gegenüber den Mitgliedern des allgemeinen
Unterstützungsvereines für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener an die Voraussetzung
zu knüpfen, daß die Mitgliederbeiträge zu diesem Vereine und zu der damit verbundenen
Töchterkasse zum Zwecke der Erhöhung der aus diesen beiden Vereinen zu gewährenden
Unterstützungsbeiträge und Präbenden entsprechend erhöht werden.
An Stelle der nach Abs. 1 wegfallenden Einnahme des allgemeinen Unterstützungsvereines
für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener wird an denselben ein jährlicher Zuschuß
aus Staatsmitteln geleistet. Dieser Zuschuß bemißt sich nach der in angemessenen
Zwischenräumen amtlich zu ermittelnden Höhe desjenigen Anfalles an Wittwen und Waisenfondsbeiträgen,
welcher sich nach Maßgabe der seitherigen Bestimmungen für den genannten
Verein ergeben würde.