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Anzeige davon machen und um Erlaub-
niß dazu einkommen,
2. ihrer Bittschrift ein beschreibendes Ver-
zeichniß ihres a) Ramens, b) Alters,
P) Geburtsortes, d) ihrer Aeltern, e) des
Ortes, in welchem sie ibren Schulunterricht
genossen, ferner #) Zeugnisse von ibhrem
frübcr. n Unterrichte, endlich g) von dem
Geistlichen oder Schullehrer, dem sie sich
zur Worbereitung für den Schuldienst
übergeben wollen, einen Einwilligungs-
Schein beibringen.
C. O. Das königliche General-Kommis-
sariat bat darauf die Einleitung zu treffen,
die Bittesteller durch die Distrikts= Schul--
Inspektion ihres Anfenthalts-Orres prüfen
zu lassen, und nach dem Erfolge der Prü-
fung die Bewilligung zur Annahme, gemaͤß
obigen Bestimmungen, zu ertheilen oder
abzuschlagen.
I. 20. Alljährlich ist von allen königli-
chen General-Kommissariaten ein genaues
Verzeichniß dieser angenommenen Drivat-
Préparanden, mit Bezeichnung der Geistli-
chen oder Schullehrer, deren Unterricht sie
sich übergeben haben, zur allerböchsten Stel-
le einzusenden.
II. Von der Einrichtung und Ordnung
des Schullehrer-Seminars, oder
von den Schuldienst-Präparanden.
I. 1. Die nach obigen Bestimmungen
zur unmirtelbaren Vorbereitung
für den Schuldienst sowohl in die
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Seminarien, als zur Prioat = Unterweisung
aufgenommenen Adspiranken beissen Schul
dienst-Präáäparanben. .
H.2.DieFoderungen,welchedieunmittelx
bare Vorbereitung fuͤr den Schuldienst zu er-
fuͤllen hat, werden durch die Vorschrif-
ten bestimmt, welche hier für die Bil=
dung der Präparanden in den
Schullebrer-Seminarien aufge-
stellt werden. Was von denjenigen gefo-
dert werde, welche einen Schuldienst-
Praͤparanden privatim zu unter-
richten uͤbernehmen, ist damit zugleich aus-
gesprochen.
6. 3. Die Schullehrer-Seminarien sol-
len, ihrer Bestimmung gemaͤß, eben sowohl
uͤber die sittliche Bildung ihrer Zoͤg-
linge wachen, als für die Bildungdes
Verstandes und der Einsicht dersel-
ben sorgen. Darnach tbeilen sich die Vor-
scbriften über diese Bildungs= Institute in
zwei Hauptabschnitte: 1) von der Dis-
eiplin, 2) von dem Unterrichte in
den Schullehrer-Seminarien.
A. Von der Diseiplin in den
Schullebhrer-Seminarten.
5. 4. Was die siteliche Bildung
der Schuldienst-Präáparanden betrife, so“
sind darin zwar die Schullehrer= Semina-
rien schon durch den Mangel einer dusseren
Bedingung einigermassen beschränkt; indem
bei den wenigsten das tekal es bis jeze ge-
stattet, die Prdparanden unter einer stäcen
Aussicht des Direktors und der Lehrer zu
balteu. Inzwischen können die wesentlich-