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und einer richtigen Beureheilung der Ver-
bälnisse des Menschen zu der Natur und
zu der gesellschaftlichen Verfassung dienen
kann, wobei jede Tendenz zu einer nur ver-
wirrenden und aufoldbenden Vielwisserei
sorgfältig zu vermeiden und abzuwehren ist.
6. z2. In eben diese Klasse gehören auch
die landwirthschaftlichen Kenne-
nisse der 1) Gartenkunde, 2) Obstkultur,
3) Bienenzucht 2c.; in wiesern die Volks-
schullehrer auch in diesem Kreise der allge-
meinen Kultur mitwirken sollen, veraltete
Vorurthbeile in dieser Urt von Geschäften,
insbesondere unter dem tandvolke, durch
ein besseres Beispiel verdrängen, und be-
währten richtigern Einsichten Eingang ver-
schaffen zu belfen. »
Z.23.DiedkitteHauptklassedont-he-
gegenständendesSchullehmxSeminars
betrift diejenigen Kenntnisse, welche der
künftige Volkeschullehrer für anderweitige,
mit den Schulämtern zu vereinigende Ge-
schdfte sich erwerben soll. Unter diesen stehr
oben an 1) das Orgel-Spielen, auf wel-
ches eine vorzügliche Sorgfalt zu verwen-
den ist, nicht nur, weil es bet den beschrauk:
ten Mitteln zur Verbesserung der Schul-
lehrer: Besoldungen eine schickliche Gelegen:
beit anbierer, verdienten Schullehrern durch
Uebertragung der Organisten-Stellen eine Ver-
besserung ihrer Einkünfte zu verschaffen,
sondern auch, weil die Erwerbung dieser Kunst
zugleich der Singkunst zur Unterstüzung und
böberen Vervollkommnung dient, und zu
jeder anderen musikalischen Uebung den soli-
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desten Grund legt. Eine andere Art der
bieher gebörigen Lebrgegenstände bilden,
à) die Gerichtsschreiberei-Kenne:
nisse. Da es allerdings wünschenswerth
ist, den Volksschullehrern, tbeils zur Ver-
besserung ihres Einkommens, theils zur Ver-
mehrung ihres Ansehens, die Geschäfte der
Gerichtsschreibereien, sofern sie mit den Ge-
schäften des Schulamtes verträglich sind,
mit übertragen zu können, wird der Unter-
richt in den Schullehrer= Seminarien auch
darauf Rücksicht zu nehmen haben, den Prä-
paranden die dazu nschige Anleitung zu ge-
ben. Es wird dazu hauptsichtlich erfoder-
lich seyn, ihnen bald einen zweckmässigen
Gesez-Katechismus in die Hände zu geben,
um sie mit den Gesezen des tandes im All-
gemeinen bekannt jzu machen. Uebrigens wird
es bei Praͤparanden, die in den anderen vor-
schriftmaͤssigen Lehrgegenstaͤnden sich die er-
foderliche Fertigkeit erworben haben, keines
weitlaͤufigen Unterrichtes und grossen Zeit-
aufwandes bedürfen, sie in die Verrichtun-
gen eines Gericheschreibers einzuweihen; in"
dem die Hauptsache darauf ankommen wird,
ibnen die Formulare geldusig zu machen,
auf denen das ganze Geschäft grossen Theil#
beruht. Ein Paar Stunden woͤchentlich,
waͤhrend des lezten halben Jabres, auf diese
Anleitung verwendet, werden vollkemmen
binreichend seyn.
b) Von der Form des Unterrichtes.
6. 24. Die erste Hauptfoderung, wel-
che der Unterricht in den Schullehrer-Se-
minarien, in Ansehung der t#ehrorm, in