Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

975 
und einer richtigen Beureheilung der Ver- 
bälnisse des Menschen zu der Natur und 
zu der gesellschaftlichen Verfassung dienen 
kann, wobei jede Tendenz zu einer nur ver- 
wirrenden und aufoldbenden Vielwisserei 
sorgfältig zu vermeiden und abzuwehren ist. 
6. z2. In eben diese Klasse gehören auch 
die landwirthschaftlichen Kenne- 
nisse der 1) Gartenkunde, 2) Obstkultur, 
3) Bienenzucht 2c.; in wiesern die Volks- 
schullehrer auch in diesem Kreise der allge- 
meinen Kultur mitwirken sollen, veraltete 
Vorurthbeile in dieser Urt von Geschäften, 
insbesondere unter dem tandvolke, durch 
ein besseres Beispiel verdrängen, und be- 
währten richtigern Einsichten Eingang ver- 
schaffen zu belfen. » 
Z.23.DiedkitteHauptklassedont-he- 
gegenständendesSchullehmxSeminars 
betrift diejenigen Kenntnisse, welche der 
künftige Volkeschullehrer für anderweitige, 
mit den Schulämtern zu vereinigende Ge- 
schdfte sich erwerben soll. Unter diesen stehr 
oben an 1) das Orgel-Spielen, auf wel- 
ches eine vorzügliche Sorgfalt zu verwen- 
den ist, nicht nur, weil es bet den beschrauk: 
ten Mitteln zur Verbesserung der Schul- 
lehrer: Besoldungen eine schickliche Gelegen: 
beit anbierer, verdienten Schullehrern durch 
Uebertragung der Organisten-Stellen eine Ver- 
besserung ihrer Einkünfte zu verschaffen, 
sondern auch, weil die Erwerbung dieser Kunst 
zugleich der Singkunst zur Unterstüzung und 
böberen Vervollkommnung dient, und zu 
jeder anderen musikalischen Uebung den soli- 
  
970 
desten Grund legt. Eine andere Art der 
bieher gebörigen Lebrgegenstände bilden, 
à) die Gerichtsschreiberei-Kenne: 
nisse. Da es allerdings wünschenswerth 
ist, den Volksschullehrern, tbeils zur Ver- 
besserung ihres Einkommens, theils zur Ver- 
mehrung ihres Ansehens, die Geschäfte der 
Gerichtsschreibereien, sofern sie mit den Ge- 
schäften des Schulamtes verträglich sind, 
mit übertragen zu können, wird der Unter- 
richt in den Schullehrer= Seminarien auch 
darauf Rücksicht zu nehmen haben, den Prä- 
paranden die dazu nschige Anleitung zu ge- 
ben. Es wird dazu hauptsichtlich erfoder- 
lich seyn, ihnen bald einen zweckmässigen 
Gesez-Katechismus in die Hände zu geben, 
um sie mit den Gesezen des tandes im All- 
gemeinen bekannt jzu machen. Uebrigens wird 
es bei Praͤparanden, die in den anderen vor- 
schriftmaͤssigen Lehrgegenstaͤnden sich die er- 
foderliche Fertigkeit erworben haben, keines 
weitlaͤufigen Unterrichtes und grossen Zeit- 
aufwandes bedürfen, sie in die Verrichtun- 
gen eines Gericheschreibers einzuweihen; in" 
dem die Hauptsache darauf ankommen wird, 
ibnen die Formulare geldusig zu machen, 
auf denen das ganze Geschäft grossen Theil# 
beruht. Ein Paar Stunden woͤchentlich, 
waͤhrend des lezten halben Jabres, auf diese 
Anleitung verwendet, werden vollkemmen 
binreichend seyn. 
b) Von der Form des Unterrichtes. 
6. 24. Die erste Hauptfoderung, wel- 
che der Unterricht in den Schullehrer-Se- 
minarien, in Ansehung der t#ehrorm, in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.