Full text : Deutsches Wörterbuch. Dritter Band R-Z. (3)

189  schulkranl  —  Schulzeit.

schullrauk,  angeblich  krank,  um  nicht  die  Schule  besuchen
zu  müssen;  frei:  ich  aber  werde  zum  feste  schulkrunk
Freytag  Handschr.  2,  262;  dazu  Schullrankheit,  f.  in
eigentlichem  und  freierem  Sinne  Frisch.  —  Schullehrer,
  m.  Lehrer  in  einer  Schule;  in  älterer  Spr.  auch
Gelehrter:  die  schullerer  sagen  nichts  gewisz  vom  wort
Babylo  Mathesius  Sar.  16b.  —  Schulmann,  m.
Mann  der  das  Schulwesen  versteht:  ein  guler  schulmann
  sein  Adelung;  auch  —  Schullehrer:  ioh  bekam
aber  den  bösen  schulmann  nicht  zu  gesicht  Keller
Werke  1,  37.  —  schulmäßig,  der  Schule,  dem  darin  empfangenen
  Unterricht  gemäß:  mit  des  anstands  sehulmasziger
  berechnung  unbekannt  Schiller  Karl.  2,  15;
das  braucht  der  berr  vorredner  uns  nicht  in  dieser
schulmaszigen  weise  darzulegen  Bismarck  Red.  7,  209.
—  Schulmeinung,  k.  Meinung  innerhalb  einer  Schule,
gelehrten  oder  künstlerischen  Richtung  Ranke  Werle
t,  159.  199.  —  Schulmeister,  m.  Leiter  einer  Schule,
mbd.  schuolemeister;  Lehrer:  Aristobulo  des  königs
Plolemei  schulmeister  2.  Macc.  1,  10;  jetzt  mit  geringschätzigem
  Beisinne;  auch  für  einen,  der  pedantisch  fortwährend
  zurecht  weist:  einen  solchen  sch.  wollen  wir
nicht  unter  uns  dulden.  —  schulmcisterlich,  einem  Schulmeister
  eigen  oder  gemäß;  pedantisch  regelnd  oder  weisend:
elwas  schulmeisterlich  und  ganz  ohne  humor  Treitschke
3,  556;  mir  nachher  wiecder  ein  schulmeisterliches  zeugnis
  guter  aufluhrung  zu  geben  Bismarckian  Gerlach
32.  —  schulmeistern,  wie  ein  Schulmeister  verfahren,
pedantisch  behandeln  oder  zurechtweisen;  intrauf.:  schulmeistern
  Sic  nicht  Freytag  Soll  2,  152;  tranf.:  mein
gemuth  wollte  nicht  geschulmeistert  sein  Goethe
Du  W.  14;  der  knabendunkel,  der  mich  schulmeislern
will  Wildenbruch  QOQuitz.  3,  4.  —  Schulordnung,  s.
Ordnung  für  Schulen  oder  den  Unterricht  innnhoc
einer  Schule  sestgefetzt.  —  Schulpferd,  n.  Pferd  auf
künstliche  Gangarten  zugeritten.  —  schulpflichtig,  pflichtig
die  Schule  zu  besuchen:  schulpflichtiges  alter;  dic  sämtliche
  schulpflichtige  jugend  Keller  Werke  1,  129.  —
Schulprüfung,  k.  Prüun  in  einer  Schule.  —  Schulrak,
  m.  beratende  und  beaussichtigende  Behörde  über
eine  Schule;  einzelne  obrigkeitliche  Person,  mit  der  Ausicht
  über  Schulen  betraut.  —  Schulreiter,  m.  der  ein
Pierd  in  künstlichen  Gangarten  reitet,  besonders  im  Circus;
  dazu  Fem.  Schulreiterin.  —  Schulsack,  m.  Sack,
Tornister  in  dem  die  Hilfsmittel  für  den  Unterricht  von
den  Schülern  getragen  werden:  beprillet  und  schulsackbelrenkt
  esel  Garg.  26;  in  bildlicher  Anspielung  auf
Schulkenntnisse:  damit  nun  der  guct  herr  Ila#nrich
sich  auch  erzuigte,  ctwas  sich  auf  den  schulsack  zu
versteen  Zimm.  Chron.  2,  529;  seinen  schulsack  von
kunste  auszgeschutct  Schuppius  22;  cinen  guten
schulsack  haben,  tüchtig  auf  der  Schule  durchgebildet
sein.  —  Schulstaub,  m.  Staub  in  der  Schule;  bildlich
Stand  und  Lage  eines  Lehrers:  im  schulstaube  leben
Adelung;  zudeckende  und  einhüllende  Art  eines  pedantischen
  Unterrichts:  das  maskenhafte  spiel,  das  ein  gewandier
  freund  .  .  aus  altem  schulstaub  neubelebt
herangeluhrt  Goethe  was  wir  br.  19.  —  Schulstube,  (.
Stube  in  der  Schule  gehalten  wird.  —  Schulstunde,  f.
Stunde  des  Unterrichts.  —  Schulübung,  k.,  unterricht,  m.
Ubung.  Unterricht  in  der  Schule.  —  Schulweisheit,  (.
Wesb  wie  man  sie  in  der  Schule  erwirbt,  geringschätzend
  der  Lebensweisheit  entgegengesetzt.  —  Schulwescn,
  v.  alles  was  zur  Schule  und  zum  Unterricht
in  ihr  gehört.  —  schulwidrig,  den  Regeln  einer  Schule
zuwider:  welch  ein  sehulwidriges  unterlangen  Keller
kachl.  214.  —  Schulwitz,  m.  geschärfter  Verstand  durch
Unterricht:  den  mutlerwitz  bringt  jeder  auf  die  welt:
der  schulwitz  wird  durch  bucher  uns  gegeben  Hagedorn

  Fab.  1,  27;  in  neuerer  Spr.  Witz,  der  innerhalb
einer  Schule,  von  Lehrern  oder  Schülern  gemacht  wird.

Schulzeit,  k.  Zeit  zu  der  man  in  die  Schule  gehen

Schulzucht  —  Schulter.  490

muß;  zu  der  der  Unterricht  stattsindet;  über  die  der
Schulzwang  dauert.  —  Schulzucht,  1.  Zucht  in  der
Schule.  —  Schulzwang,  m.  Zwang,  eine  gesetzliche  Zeit
die  Schule  zu  besuchen,  allgemeine  Schulpslichtigkeit.
Schulen,  in  Schule  und  Unterricht  nehmen;  Wort
erst  im  18.  Ih.  aus  alemannischen  Mundarten  in  die
Schriftspr.  gekommen,  tranf.  und  refl.  in  freierem  Sinne,
einen,  sich  selbsl  schulen;  man  hat  nauszer  Rom  keinen
begrit,  wie  man  bier'  geschult  wird  Goethe  ital.
Reise  l;  suchte  ioh  mich  mit  grunden  zu  sehulen
Keller  Werke  3,  187;  also,  im  siegreichen  kampfe  fur
stuatscinheit  ..  hal  sich  das  königliche  beamlenthum
geschult  Treitschke  1,  10;  mit  näherer  Bestimmung:
der  ist  darauf  geschult  Hauff  5,  d6;  der  herr  vorredner
  ist  viel  geschulter  in  der  rbetorik  Bismarck
Red.  12,  248;  von  der  Zureitung  von  Reittieren:  wegen
der  landeskundigen  wildheit  des  thieres  (Hengstes),  das
ich  zu  schulen  wunschte  CFMeyer  Nov.  1,9;  ihrer
Vorführung  in  künstlicher  Gangart:  dasz  er  tag  fur
tag  .  sein  rosz  an  ihrem  baus  voruberschule  Uhland
159;  im  Part.:  geschulte  truppenablheilung  (Moltke
4,  205),  geschulter  geschmsck  (Keller  Nachl.  10);  geschultere
  militärs  Häuffer  d.  Gesch.  4,  266;  besser
geschulte,  arbeitsfähigerc  leute  Bismarck  Red.  6,  192;
—  intranf.,  in  der  Schule  lernen,  Unterricht  empfangen:
ich  musz  noch  weiter  schulen  Klinger  bei  Campe-;
schweiz.  ausschulen,  auslernen,  die  Schule  vollenden
Stalder.  —  Schüler,  m.  der  die  Schule  befucht,  Unterricht
  empfängt,  ahd.  seuoläri,  mhd.  schuolære,  schuelierc.
  schlieler;  in  älterer  Spr.  auch  —  Student:  einen
schucher  der  was  .  .  gevarn  gen  Parise  Ges.  Abent.
1,  282;  von  da  aus  noch  fahrender  schuler:  discolus
en  varende  scholer,  varender  sehuler  Dief.;  als  der
junge  ritter  dem  fabrenden  schuler  sich  auf  rosseslänge
  genähert  hatte  Immermann  Münchh.  3,  73;
dann  von  Besuchern  niederer  und  mittlerer  Schulen:
sch.  der  volksschulc,  des  gymnasiums;  mit  dem  Beisinne
  des  unreisen:  mich  zuchtiget  der  fürst  wic  einen
schuler  Goethe  Tasso  4,  2,  vgl.  auch  schulerhaft;
Gegensatz  zu  lebrer,  meister:  dem  lerer  wie  dem  schuler
I.  Chron.  26,  8;  beide  meister  und  schuler  Mal.  2,  12;
—  Jünger:  zwei  schuler  Jesu  Ramler  2,  177;  sreier
—  der  sich  besonders  einem  Lehrenden  anschließt  und
dessen  wissenschaftliche  oder  künstlerische  Richtung  aufnimmt:
  ein  schuler  von  Rubens,  er  war  ein  schuler
Lotzes;  seine  schuler  uberreichten  ihm  zu  seinem
jubilüum  eine  denksehrift;  übertragen:  ihr  schuler  des
henkers  Schiller  Räub.  5,  2;  schuler,  in  der  Schweiz
—  Hauslehrer  Stalder.  —  schülerhaft,  nach  Art  eines
Schülers,  mit  dem  Beisinn  des  unreisen:  schulerhafte
miene,  womit  er  sich  ihre  delehrung  ausbat  Wieland
Arist.  1,  8;  er  findet  uns  zu  schulerhaft,  zu  leicht
Grillparzer  5,  195;  schulerhafte  leistung;  —  wie
einen  Schüler:  wenn  Sie  meinen  ungenaunten  80
sehulerhaft  und  bubenmäüszig  zu  behandeln  fortlahren
Lessing  10,  132.  —  Schülerin,  k.  weiblicher  Schüler.
Schulter,  k.  Teil  des  Rückens  über  den  Achseln;
gewiß  gemeingerm.,  aber  nicht  überall  bezeugtes  Wort
ungewisser  Herkunft,  ahd.  scultirra:  mhd.  schuller.
mud.  schulder,  altengl.  sculdor,  schwed.  skuldra,  bdän.
skulder;  am  Menschen,  vielfach  mit  achsel  (s.  d.)  tauschend:
bisz  es  (das  zu  gebärende  Kind)  unter  die  uchsen  und
schulter  kam,  da  sich  vorgedachte  ader  entzwei  theilt
Garg.  197;  in  sesten  Formeln  und  Wendungen:  breilo
schultern  lräftiger  Männer  (Freytag  Soll  2,  207);
deine  Emma  hat  viel  zu  hobe  schultern  Benedix
rel.  Stud.  3,  9;  bei  Spott  schultern  zucken;  bei  Hochmut
  einen  über  die  sebuller  anschen;  bei  zweidentiger
Haltung  auf  beiden  schultern  kragen;  machen  Sie  dicsem
bemerkbar,  dasz  man  in  meinem  dienst  nicht  nuf  zwei
schullern  trägt  Freytag  Handschr.  2,  295;  Lasien,

Arbeit  ruhen  auf  eines  schultern,  verden  auf  die