189 schulkranl — Schulzeit.
schullrauk, angeblich krank, um nicht die Schule besuchen
zu müssen; frei: ich aber werde zum feste schulkrunk
Freytag Handschr. 2, 262; dazu Schullrankheit, f. in
eigentlichem und freierem Sinne Frisch. — Schullehrer,
m. Lehrer in einer Schule; in älterer Spr. auch
Gelehrter: die schullerer sagen nichts gewisz vom wort
Babylo Mathesius Sar. 16b. — Schulmann, m.
Mann der das Schulwesen versteht: ein guler schulmann
sein Adelung; auch — Schullehrer: ioh bekam
aber den bösen schulmann nicht zu gesicht Keller
Werke 1, 37. — schulmäßig, der Schule, dem darin empfangenen
Unterricht gemäß: mit des anstands sehulmasziger
berechnung unbekannt Schiller Karl. 2, 15;
das braucht der berr vorredner uns nicht in dieser
schulmaszigen weise darzulegen Bismarck Red. 7, 209.
— Schulmeinung, k. Meinung innerhalb einer Schule,
gelehrten oder künstlerischen Richtung Ranke Werle
t, 159. 199. — Schulmeister, m. Leiter einer Schule,
mbd. schuolemeister; Lehrer: Aristobulo des königs
Plolemei schulmeister 2. Macc. 1, 10; jetzt mit geringschätzigem
Beisinne; auch für einen, der pedantisch fortwährend
zurecht weist: einen solchen sch. wollen wir
nicht unter uns dulden. — schulmcisterlich, einem Schulmeister
eigen oder gemäß; pedantisch regelnd oder weisend:
elwas schulmeisterlich und ganz ohne humor Treitschke
3, 556; mir nachher wiecder ein schulmeisterliches zeugnis
guter aufluhrung zu geben Bismarckian Gerlach
32. — schulmeistern, wie ein Schulmeister verfahren,
pedantisch behandeln oder zurechtweisen; intrauf.: schulmeistern
Sic nicht Freytag Soll 2, 152; tranf.: mein
gemuth wollte nicht geschulmeistert sein Goethe
Du W. 14; der knabendunkel, der mich schulmeislern
will Wildenbruch QOQuitz. 3, 4. — Schulordnung, s.
Ordnung für Schulen oder den Unterricht innnhoc
einer Schule sestgefetzt. — Schulpferd, n. Pferd auf
künstliche Gangarten zugeritten. — schulpflichtig, pflichtig
die Schule zu besuchen: schulpflichtiges alter; dic sämtliche
schulpflichtige jugend Keller Werke 1, 129. —
Schulprüfung, k. Prüun in einer Schule. — Schulrak,
m. beratende und beaussichtigende Behörde über
eine Schule; einzelne obrigkeitliche Person, mit der Ausicht
über Schulen betraut. — Schulreiter, m. der ein
Pierd in künstlichen Gangarten reitet, besonders im Circus;
dazu Fem. Schulreiterin. — Schulsack, m. Sack,
Tornister in dem die Hilfsmittel für den Unterricht von
den Schülern getragen werden: beprillet und schulsackbelrenkt
esel Garg. 26; in bildlicher Anspielung auf
Schulkenntnisse: damit nun der guct herr Ila#nrich
sich auch erzuigte, ctwas sich auf den schulsack zu
versteen Zimm. Chron. 2, 529; seinen schulsack von
kunste auszgeschutct Schuppius 22; cinen guten
schulsack haben, tüchtig auf der Schule durchgebildet
sein. — Schulstaub, m. Staub in der Schule; bildlich
Stand und Lage eines Lehrers: im schulstaube leben
Adelung; zudeckende und einhüllende Art eines pedantischen
Unterrichts: das maskenhafte spiel, das ein gewandier
freund . . aus altem schulstaub neubelebt
herangeluhrt Goethe was wir br. 19. — Schulstube, (.
Stube in der Schule gehalten wird. — Schulstunde, f.
Stunde des Unterrichts. — Schulübung, k., unterricht, m.
Ubung. Unterricht in der Schule. — Schulweisheit, (.
Wesb wie man sie in der Schule erwirbt, geringschätzend
der Lebensweisheit entgegengesetzt. — Schulwescn,
v. alles was zur Schule und zum Unterricht
in ihr gehört. — schulwidrig, den Regeln einer Schule
zuwider: welch ein sehulwidriges unterlangen Keller
kachl. 214. — Schulwitz, m. geschärfter Verstand durch
Unterricht: den mutlerwitz bringt jeder auf die welt:
der schulwitz wird durch bucher uns gegeben Hagedorn
Fab. 1, 27; in neuerer Spr. Witz, der innerhalb
einer Schule, von Lehrern oder Schülern gemacht wird.
Schulzeit, k. Zeit zu der man in die Schule gehen
Schulzucht — Schulter. 490
muß; zu der der Unterricht stattsindet; über die der
Schulzwang dauert. — Schulzucht, 1. Zucht in der
Schule. — Schulzwang, m. Zwang, eine gesetzliche Zeit
die Schule zu besuchen, allgemeine Schulpslichtigkeit.
Schulen, in Schule und Unterricht nehmen; Wort
erst im 18. Ih. aus alemannischen Mundarten in die
Schriftspr. gekommen, tranf. und refl. in freierem Sinne,
einen, sich selbsl schulen; man hat nauszer Rom keinen
begrit, wie man bier' geschult wird Goethe ital.
Reise l; suchte ioh mich mit grunden zu sehulen
Keller Werke 3, 187; also, im siegreichen kampfe fur
stuatscinheit .. hal sich das königliche beamlenthum
geschult Treitschke 1, 10; mit näherer Bestimmung:
der ist darauf geschult Hauff 5, d6; der herr vorredner
ist viel geschulter in der rbetorik Bismarck
Red. 12, 248; von der Zureitung von Reittieren: wegen
der landeskundigen wildheit des thieres (Hengstes), das
ich zu schulen wunschte CFMeyer Nov. 1,9; ihrer
Vorführung in künstlicher Gangart: dasz er tag fur
tag . sein rosz an ihrem baus voruberschule Uhland
159; im Part.: geschulte truppenablheilung (Moltke
4, 205), geschulter geschmsck (Keller Nachl. 10); geschultere
militärs Häuffer d. Gesch. 4, 266; besser
geschulte, arbeitsfähigerc leute Bismarck Red. 6, 192;
— intranf., in der Schule lernen, Unterricht empfangen:
ich musz noch weiter schulen Klinger bei Campe-;
schweiz. ausschulen, auslernen, die Schule vollenden
Stalder. — Schüler, m. der die Schule befucht, Unterricht
empfängt, ahd. seuoläri, mhd. schuolære, schuelierc.
schlieler; in älterer Spr. auch — Student: einen
schucher der was . . gevarn gen Parise Ges. Abent.
1, 282; von da aus noch fahrender schuler: discolus
en varende scholer, varender sehuler Dief.; als der
junge ritter dem fabrenden schuler sich auf rosseslänge
genähert hatte Immermann Münchh. 3, 73;
dann von Besuchern niederer und mittlerer Schulen:
sch. der volksschulc, des gymnasiums; mit dem Beisinne
des unreisen: mich zuchtiget der fürst wic einen
schuler Goethe Tasso 4, 2, vgl. auch schulerhaft;
Gegensatz zu lebrer, meister: dem lerer wie dem schuler
I. Chron. 26, 8; beide meister und schuler Mal. 2, 12;
— Jünger: zwei schuler Jesu Ramler 2, 177; sreier
— der sich besonders einem Lehrenden anschließt und
dessen wissenschaftliche oder künstlerische Richtung aufnimmt:
ein schuler von Rubens, er war ein schuler
Lotzes; seine schuler uberreichten ihm zu seinem
jubilüum eine denksehrift; übertragen: ihr schuler des
henkers Schiller Räub. 5, 2; schuler, in der Schweiz
— Hauslehrer Stalder. — schülerhaft, nach Art eines
Schülers, mit dem Beisinn des unreisen: schulerhafte
miene, womit er sich ihre delehrung ausbat Wieland
Arist. 1, 8; er findet uns zu schulerhaft, zu leicht
Grillparzer 5, 195; schulerhafte leistung; — wie
einen Schüler: wenn Sie meinen ungenaunten 80
sehulerhaft und bubenmäüszig zu behandeln fortlahren
Lessing 10, 132. — Schülerin, k. weiblicher Schüler.
Schulter, k. Teil des Rückens über den Achseln;
gewiß gemeingerm., aber nicht überall bezeugtes Wort
ungewisser Herkunft, ahd. scultirra: mhd. schuller.
mud. schulder, altengl. sculdor, schwed. skuldra, bdän.
skulder; am Menschen, vielfach mit achsel (s. d.) tauschend:
bisz es (das zu gebärende Kind) unter die uchsen und
schulter kam, da sich vorgedachte ader entzwei theilt
Garg. 197; in sesten Formeln und Wendungen: breilo
schultern lräftiger Männer (Freytag Soll 2, 207);
deine Emma hat viel zu hobe schultern Benedix
rel. Stud. 3, 9; bei Spott schultern zucken; bei Hochmut
einen über die sebuller anschen; bei zweidentiger
Haltung auf beiden schultern kragen; machen Sie dicsem
bemerkbar, dasz man in meinem dienst nicht nuf zwei
schullern trägt Freytag Handschr. 2, 295; Lasien,
Arbeit ruhen auf eines schultern, verden auf die