Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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verordnet ist, daß die Zeitbestimmung und 
die Vornahme der Holzversteigerung fort- 
wäbrend zu den eigentlichen Dienstes= Funk- 
tionen der Oberfoörster gehören, und die Rent- 
beamten nur das in duplo zu verfertigende 
Versteigerungs-Protokoll zu unterzeichnen 
baben, und denselben auch gestattet ist, im per- 
sönlichen Verhinderungs-Falle diese WVerstei- 
gerungs: Kontrolle ihrem verpflichteten Rent- 
amtsschreiber zu übectragen, welches jedoch je- 
desmal am Schlusse des Protokolls zu bemer- 
ken ist, so erbielt die General-Forst-Admini- 
stration doch den nähern Auftrag, den sämt- 
lichen Oberförstern besonders einzuschärfen, 
daß sie jedesmal die einschlagenden Rentäm- 
ter bei Zeiten von dem Termine der vorzu- 
nehmenden Bersteigerung, und daher in jedem 
Falle acht Tage vorber in die-nötbige Kennt- 
niß sezen sollen. Auch sind nicht nur jene 
Forst= oder Rentbeamte, welche bei der vokge- 
schriebenen Veräusserungs-Art ihre Dienstes- 
Pflichten nicht erfüllen, zur geeigneten Be- 
strafung anzuzeigen, sondern es ist auch im 
Allgemeinen, wegen der Formen der Holzver= 
steigerungen, in Verbindung mit der Renc- 
amts-Kontrolle, das Röchige in die zu bear- 
beitenden Dienstes= Instruktionen des Forst- 
personals einzurücken. 
München den 30. Juni 1309. 
Königliche General'= Forst! Admir 
nistration. 
Karl Zylluhardt. 
Krestmaler. 
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(Die dlesjährlge Konkurs Pruͤfung der Aspi- 
ramen im Main= Kreise zum Staatêdienste 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In Gemäßbeit der bestebenden allerböch- 
sten Verordnung wird die vorzunehmende 
Konkurs= Prüfung der Aspiranten zum kö- 
niglichen Staatsdienste auf Montag den 11. 
September l. J. biemit anberaumt. 
Denjenigen Kandidaten, welche ibre Stu- 
dien auf einer inländischen Universität vol- 
lendet haben, sowohl ihr Absolutorium bier- 
über, als auch die Zeugnisse über die genom- 
mene — wenigst einjährige— Gerichts-Praxis 
beibringen können, und sich der vorgeschrie- 
benen Prüfung zu unterziehen gedenken, wird 
dieses mit dem Anbange eröffner, daß sie sich 
bei unterzeichneter königlicher Stelle zeitlich 
zu melden, und am bestimmten Tage, Mor- 
geus 0 Uhr zur Prüfung zu stellen haben. 
Bamberg den 28. Juni 1809. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Main-Kreifes. 
Freiherr von Stengel. 
Friedmann- 
(Die Anstellung einiger Supernumerä#r-Chirurgen 
bei dem Bürgermilitär zu München betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zu Folge des am 8. Februar l. J., wegen 
Anstellung einiger Supernumerár, CKrurgen 
beim Bürgermilicär in München, erlassenen 
allerböchsten Reskripts wurden unterm heu- 
tigen die bürgerlichen Wundärzte: Anton
	        
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