Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1065 — —— 
Siber, Joseph Wolf, Karl Kurz und 
Franz Kaver Menzinger als Supernu= 
merär-Cbirurgen bei dem bürgerlichen In- 
fanterie-Regimente der königlichen Haupt- 
und Residenzstadt München, — dann Ka- 
spar Ekart in gleicher Eigenschaft bei 
der bürgerlichen Arrillerle-Kompagnie da- 
selbst allergnädigst ernannt. 
München den 11. Juni 1800. 
Königliches General-Kommisse- 
riat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Weichs. 
Rainprechter. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Laber, im Land- 
gerichte Hemau, betressend.) 
Im Namen Seiner Majestär des Königs. 
Die Pfarrei taber, Landgerichts Hemau, 
ist durch die Beförderung des Pfarrers Georg 
Hönig auf die Pfarrei Allerspurg erledigt 
worden. Sie zähle in ihrem Umkreise r#0“ 
Seelen, welche einen Hilfepriester nothwen- 
dig machen; die Einkünfte fliessen aus einem 
kleinen Widdume, Zehenden, Getreidgil- 
ten und Stollgebühren, welche zusammen 
jäbrlich ungeführ 1600 fl. betragen; aus- 
ser den gewöhnlichen Abgaben sind keine be- 
sondere tasten vorhanden. 
Straubing den Zo. Juni 1809. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Regen-Kreises. 
von Gropper, Direktor. 
v. Schmitt. 
1066 
An die Einwobner des Unterdonau-Kreises. 
  
(Freiwillige Beiträge zur Unterstüzung der durch 
den gegenwärtigen Krieg verungläckten Unte. 
thanen betreffend.) 
Im Namen Sciner Majestät des Kz hünige. 
Durch Zufälle, welche von den Folgen des 
Krieges nicht zu trennen sind, — durch Brand, 
Plünderungen, Verlust der Gespanne, Auf- 
opferung des Eigenthums für den Zweck der 
Vertbeibigungs Anstalten u. s. f. baben viele 
Einwohner des Unterdonau- Keeises grosse 
Beschaͤdigungen erlitten. 
Die Hilfe und Unterstuͤzung, welche sie 
noͤthig haben, kann nicht auf den Zeitpunkt 
einer entfernten Ausgleichung oder Schadlos- 
baltung verschoben werden, sondern sie ist au- 
genblicklich nothwendig, wenn sie noch wier 
ken und dem Untergange vorbeugen soll. 
Darir bestebt der grosse Ruzen gesellschaftr 
licher Ordnung, daß der Unglückliche in sol- 
chen Fällen der Noth von feinen Mitbürgern 
schnelle Hilfe erwarten darf; — dieses ist die 
Gelegenheit, wo sich der Patriotismus des 
Einwohners durch freiwillige Handlungen am 
deutlichsten aussprechen, und die Liebe zu seir 
nem Fürsten am meisten bewähren muß. 
Seine königliche Majestät haben zu diesem 
Ende befohlen, daß bei allen öffentlichen Stel- 
len des Untrerdonau-Kreises Register erößnet 
werden sollen, um die Beiträge einzuzeichnen, 
welche von den Einwohnern zur augenblick- 
lichen Unterstüzung der durch den Krieg am 
meisten beschädigren Unterthanen zusammen 
gebracht werden. 
Die Auszüge aus den Registern werden
	        
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