Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1091 —4 1092 
Noch leben unter euch Manche, die unter Kaiser Larr VII. gegen der Oester- 
reicher Grausamkeit und Uebermuth die Waffen ergriffen. 
Ihr selbst gabt Mir im Jahre 1305 die kraͤftigsten Beweise von Muth 
und Treue, an die Ich noch immer mit Rührung denke; und auch in diesem 
Jahre habe Ich in der unerschütterlichen Anhünglichkeit, die ihr Mir, als schön- 
stes Beispiel für Teutschlands Völker und als Vormauer gegen die allgemeine 
Empörung, allen Insinuationen und Gewaltthaten des Feindes zum Troze, 
bewieset, in der Bereitwilligkeit, mit der ihr jedes Opfer dem Staate brach- 
tet, in dem Muthe, mit dem ihr den Kampf gegen die euren Heerd bedro- 
henden Rebellen bestandet, Trost für den Schmerz gefunden, welchen ich 
über die Undankbarkeit anderer, durch die schändlichsten Ränke des Feindes 
verführten Unterthanen empfand. 
Inm Vertrauen auf diese Aeusserungen angestammter Treue, und aus 
der Mir von Gott übertragenen Pflicht, den Staat gegen innere und dus- 
sere Feinde zu schüzen, fodere Ich Meine lieben Baiern auf, sich zu erhe— 
ben gegen den Feind, welcher ihre Selbstständigkeit, ihre Sicherheit, alle öf- 
sentliche Ordnung bekämpft, ihn allenthalben zurück zu drängen über des 
Reiches Grenzen, Mich und Meine Familie, das Vermögen des Staats, 
sich selbst zu schzen gegen Mißbandlung und Raub! 
Baiern! die Konstitution des Reiches hat die allgemeine Unterthans- 
Pflicht zur Vertheidigung des Vaterlandes ausgesprochen. Eure alte Treue 
hat sie euch unauslöschlich in das Herz gegraben. Der Zeitpunkt ist gekom- 
men, welcher derselben Ausübung fodert. Die Formen werden durch beson- 
dere Verordnungen bestimmt. 4 
Für den Erfolg burgt mir der Muth Meiner Baiern, angefeuert durch 
das Losungswort: Für Fürst und Vaterland. 
München den 6. Juli 18090. 
Max Joseph.
	        
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