Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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mit jedesmaligen fuͤnfzig tausend 
Gulden heimbezahlt werden; 
5.) die Bestimmung jener 100 Obligationen, 
welche jährlich eingelöst werden, hat durch 
Verloosung zu geschehen, welche unter der 
Aussicht des General-Kreis-K. lats 
und der Finanz-Direktton, dann in Beiseyn 
der Negotiateurs vorzunehmen ist; 
6) da die Negotiateurs dieses Anleihens 
auf die ihnen gebührende Proviston Ver- 
zicht geleistet haben, so genehmigen Wir, 
daß eine deren Betrag gleichkommende 
Summe zu Prémien für die Darleiher 
dergestalt verwendet werde, daß bei der 
ersten Loosung dem iten, 11, 21, 31, 
41, 51, 61, 71, 81, und qiten Numer 
jedem eine Praͤmie von 50 Gulden, zu- 
sammen 500 fl., — 
bei der zweiten Loosung, dem 2oten, 
40, bo, 70, 80, 90, und rooten Nu- 
mer jedem eine Praͤmie von 100 Gulden, 
zusammen 700 fl., — 
bei der dritten Loosung dem #ten, 21, 
41, 61 und 8###ten. Numer jedem 200 
Gulden, zusammen looo fl., — 
bei der vierten Loosung dem sten, 25, 
45, 05, und 85ten Rumer jedem 250 
Gueden, zusammen 1250 fl., — 
bei der fünften und lezten Loosung dem 
#ten, 9, 10, 20, 30, 40, 390, 60, 79. 
89, 99, und rooten Numer, jedem zo#o 
Gulden, zusammen 3600 fl. — 
zugetheilt werden sollen; 
7) da die Obligarionen keinen Darleiher 
benennen, so sind vor der Hand nur zwei- 
  
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jährige Zins-Coupons beizulegen, und in 
den folgenoen Jahren denjenigen Inha- 
bern, welche die Reihe zur Rückzahlung 
nicht trift, die weitern Coupons zuzustel- 
len; und damit bei der Kreis-Konkurrenz- 
Kasse sowohl, als bei den Regotiateurs, hin- 
sichelich der Zinszahlung, jede Verwirrung 
beseiriget werde, sind alle Obligationen au 
Einem Tage zu verzinsen, und lezteren zu 
diesem Behufe sowohl, als zu den Fristen- 
Zahlungen die nöthigen Gelder r4 Tage 
vor der Verfallszeit auszuhdndigen; für die 
später eingehenden „Anleihen muß von dem 
Darleiher das treffende Zins-Ratum dar- 
auf bezahlt werden. 
Hienach hat Unser General-Kreis, Kom- 
missarlat das weiter Erfoderliche zu verfügen. 
München den 35. Juni 1809. 
Mar Joseph. 
Frelherr v. Montgelas. Freiherr v. Hompesch. 
Auf kdulglichen allerhbhsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumüller. 
  
An die Bewohner des echkreises. 
(Die Umrerstüzung aller durch den gegenwärtigen 
Krieg beschädigten Balerischen Unterthanen be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestätdes Königs. 
Die traurigen Folgen des verderbenden 
Krieges, erregt von übermüthigen Planen eines 
verblendeten Gegners, die nun durch die Tapfer- 
keir Unserer Krieger zertrümmert sind, haben 
viele Unsrer Mitbürger unglücklich gemacht, 
die über Schutt und Asche ihrer Wohnungen 
weinen müssen.
	        
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