Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
L. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 22. Juli 1809. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
  
(Die Postherns-Berechtigung betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Wir vernehmen, daß den bestehenden Ver- 
ordnungen entgegen (Regierungs--Blatt v. J. 
1807 Sctück XXXI.) sich einige Privat-Per- 
sonen den Gebrauch des Posthorns bei ihren 
eigenen Equipagen noch forthin anmassen. 
Wir verordnen, daß in Zukunft, ausser 
Unsern Poslen, dann Unsern eigenen Hof Post- 
zügen und Hof-Lioréen, so wie mit Ausnahme 
der Prinzen und Prinzessinnen des Hauses, 
Niemanden gestattet seyn soll, das Posthorn zu 
führen, als: Unsern geheimen Staats= und 
Konferenz-Ministern, dem Minister-Staats- 
Sekretär in Kriegssachen, den Kronbeamten, 
den Chefs Unserer Hosstäbe, den General- 
Kreis-Kommissckkren, den Dioisions-Gene- 
ralen, welche ein General-Kommando füh- 
ren, und dem General-Post-Direktor. Auch 
diese sollen sich des Posthorns nur bei ihren 
eigenen Pferden, und an einer andern, als 
hellblau und schwarzen Schnur bedienen. 
In Unserer frühern Verordnung vom F. 
Juli 1807 sind bereits schon die Strafen für 
diejenigen, welche sich deshalb Unfüge erlau- 
ben, bestimmt. 
München den 13. Juli 1809). 
Max Joseph- 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
  
(Das Tragen der Postkleidung betreffend.) 
Wir Mapimiltan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bafern. 
Auf die erhaltene Anzeige, daß mehrere 
behenrößler und Privat-Kutscher die für 
Postillons vorgeschriebene hellblau und schwar- 
ze Kleidung tragen, verordnen Wir, das 
diese Auczeichnung ausser Unserm Post-Per- 
sonale allgemein verboten seyn soll. 
Diese Verordnung finden Wire Uns be- 
wogen, durch dad allgemeine Regierungs-Blaktt 
bekannt zu machen, und Wir erwarten allent- 
halben genauen Vollzug. » 
Muͤnchen den 13. Juli 1809. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
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