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kennen, und akademische Arbeiten zum Haupt-
Gegenstandeihres Zeit; und Kraft-Auswandes
zu machen.
In diesem Sinne wird, was schon im
Geiste der Konstitutions, Urkunde liegt, hier
noch bestimmter, und in der Art, daß es bei
allen künstigen Wahlen ordentlicher Mitglieder
allen Stimmeberechtigten zur sichern, konflicu-
tionellen, unverlezlichen Richeschnur dienen
kann und soll, festgeseze, folgendermassen:
1) Niemand kann zum ordentlichen, besuchen-
den Mitgliede der Akademie aufgenommen
werden, der nicht der gelehrten Welr durch
schriftstellerische Werke von anerkanntem
Verdienste, oder durch wichrige Enrdeckun-
gen, oder durch öffentliche Vorlesungen,
soferne die einen oder anderen als Beweise
eines ausgezeichneten, wissenschaftlichen
Geistes und seltener Gelehrsamkeit jenen
schriftstellerischen Werken gleich geachtet
werden können, bekanmt ist;
) er muß von unbescholtenem Charakter,
und besonders vorherrschender Liebe zu wis
senschaftlicher Thängkeit seyn, in dem
Grade, daß man mit Grunde die zweck-
mässige Verwendung der akademischen
Musse aus Neigung von ihm erwarten
könne;
3) jede künfage Wahl eines ordentlich; be-
suchenden, und aus dem Fond der Akade-
mie vorzüglich besoldeten Mitgliedes kann
nur in der Art geschehen, daß akademische,
srei= und rein wissenschastliche, das ist,
unmittelbar auf Erweiterung und Vervoll-
koemmnung der Wissenschaften durch freies
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Studium gerichtete Thaͤtigkeit fuͤr den zu
Ernennenden unzweideutige Haupt-Be-
stimmung sey und bleibe, nach welcher
Bestimmung demselben, ausser den eigent-
lich akademischen gelehrten Arbeicen und
der Aufsicht über eine mit seinem wissen-
schaftlichen Fache in Verbindung stehende
akademische Anstalt, keine andere Beschäf-
tigung im Staatedienste aufgetragen ist;
4) zu diesen aus den akademischen Fonds
hauptsächlich Besoldeten können auch noch
als ordentliche, besuchende Mitglieder,
Männer von ausgezeichneten Kenntnissen in
irgend einem wissenschaftlichen Fache, ger-
wählt werden, welche in München entweder
einem öffentlichen oder Privatdienste an-
gestellt, jedoch dadurch nicht gehindert sind,
an den Sizungen und Verhandlungen der
Akademie ordemlicher Weise Theil zu neh-
men, oder die allda wohnen, und bei duß
serlicher Unabhängigkeit aus freiem An-
triebe zu einer thätigen Verbindung mit der
Akademie der Wissenschaften geneigt sind,
ohne einen Gehalt aus dem akademischen
Fond in Anspruch zu nehmen, welches je-
doch Zulagen, Gratifikationen rc. aus der
akademischen Kasse natürlich nicht aust-
schließe.
S. 2. An die ordentlichen, besuchenden
Mieglieder schliebt sich eine Anzahl ausser-
ordentlicher, gleichfalls in München woh-
nender Akademiker an. Dazu werden Männer
von anerkannter Gelehrsamkeit oder Geschick:
lichkeit in einem besondern Fache gewählt, die
sich jedoch in solchen Verhältnissen oder Aem-