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Abwesende Mitglieder schicken eine verschlos-
sene Abstimmung an den Praͤsidenten ein. Der
Praͤsident und der General-Sekretaͤr stimmen
nicht in dieser Sizung; hat aber ein abwesen-
des Mitglied eine Stimme an den Praͤsidenten
geschickt, so stimmt der General--Sekretaͤr
nach dem Inhalte derselben mit einer weissen
oder schwarzen Kugel.
Der Klassen-Sekrethr, welcher die ein-
gegangenen Aufschlüsse und Bemerkungen vor
der Abstimmung noch einmal verliest, zählt
die Kugeln, das älteste und jüngste Mitglied
merken sie vor.
S. 158. Der Klassen= Sekretär übergibe
dem Paäsidenten einen besondern Protokolls-
Auszug über das Scrurinium. Dieser theilt
ihn, nebst den eingegangenen Bemerkungen, den
beiden Sekretären der übrigen Klassen mit,
welche innerhalb 8 Tagen, allenfalls in ausser-
ordentlichen Sizungen, die Mitglieder ihrer
Klassen damtt bekannt machen.
§. 16. Nach Verflusse eines Monats,
während welchen wieder nach G. 14. schrift-
liche Aufschlässe über die Eigenschaften und
Verhälcmisse des Kandidaten, und andere Be-
merkungen an das Präsidium oder General-
Sekretariat übergeben werden können, welche
ebenfalls einige Tage vor der Abstimmung den
Srtimmsähigen mitzutheilen sind, wird in einer
General-Versammlung der ordentlichen Mit-
glieder über alle Kandidaten nach der Ocdnung
des Scruciniums der Klasse ballotire.
Jedes ordentliche Mitglied stimmt, ist es
abwesend, durch eine Erklärung an den Praͤ-
sidenten, welcher dann durch den General-
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Sekretär für die Abwesenden in Gemäßheit
seiner Erkldrung stimmen läßt.
Im Fall einer Stimmengleichheit hat der
Prädsident Stimmen. Der General-Sekre-
tär liest noch vor der Abstimmung die allen?
falls eingegangenen Bemerkungen vor. Der
Prsident zahle die Kugeln, der General: Se-
kreter, und der betreffende Klassen = Sekretär
merken sie vor. Nach vollendetem Scrurinium
erstatten der Prasident und der General= Se-
kretär Bericht an den König.
Sind mehr, als 3 Kandidaten in der Wahl
gewesen, so werden nur diejenigen 3 prdsen-
tirt, welche die meisten Stimmen erhalten
haben.
Der König benenne.
Der Bestallungs-Brief wird in der be-
#reffenden Ministerial-Kanzlei, das Diplom
von der Akademie ausgefertiget.
S. 17. Ueber einen Kandidaten, dessen
Aufnahme der Ausschuß für gesezlich unzuläs
sig erklärt hat, in Beziehung auf die Bestim-
mungen des O. 1., wird ordentlicher Weise we-
der in der Klasse, noch in der General-Ver-
sammlung weiter abgestimmt.
Aber es soll geschehen, wenn ein stimm-
fählges Mitglied es ausdrücklich verlangt; je-
doch kann ein solcher Kandidat nur dann unter
die Vorgeschlagenen aufgenommen werden,
wenn er eine Stimmen-Mehrheit von 3 in
der allgemeinen Versammlung erhalten hat.
I. 18. Wenn eine durch ihre Theilnahme
an dem Aufblühen der Wissenschaften entweder
mittelst ausgezeichneter Schriften, oder groß=
müthiger Unterstüzung gelehreer Anstalten ver-