Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Abwesende Mitglieder schicken eine verschlos- 
sene Abstimmung an den Praͤsidenten ein. Der 
Praͤsident und der General-Sekretaͤr stimmen 
nicht in dieser Sizung; hat aber ein abwesen- 
des Mitglied eine Stimme an den Praͤsidenten 
geschickt, so stimmt der General--Sekretaͤr 
nach dem Inhalte derselben mit einer weissen 
oder schwarzen Kugel. 
Der Klassen-Sekrethr, welcher die ein- 
gegangenen Aufschlüsse und Bemerkungen vor 
der Abstimmung noch einmal verliest, zählt 
die Kugeln, das älteste und jüngste Mitglied 
merken sie vor. 
S. 158. Der Klassen= Sekretär übergibe 
dem Paäsidenten einen besondern Protokolls- 
Auszug über das Scrurinium. Dieser theilt 
ihn, nebst den eingegangenen Bemerkungen, den 
beiden Sekretären der übrigen Klassen mit, 
welche innerhalb 8 Tagen, allenfalls in ausser- 
ordentlichen Sizungen, die Mitglieder ihrer 
Klassen damtt bekannt machen. 
§. 16. Nach Verflusse eines Monats, 
während welchen wieder nach G. 14. schrift- 
liche Aufschlässe über die Eigenschaften und 
Verhälcmisse des Kandidaten, und andere Be- 
merkungen an das Präsidium oder General- 
Sekretariat übergeben werden können, welche 
ebenfalls einige Tage vor der Abstimmung den 
Srtimmsähigen mitzutheilen sind, wird in einer 
General-Versammlung der ordentlichen Mit- 
glieder über alle Kandidaten nach der Ocdnung 
des Scruciniums der Klasse ballotire. 
Jedes ordentliche Mitglied stimmt, ist es 
abwesend, durch eine Erklärung an den Praͤ- 
sidenten, welcher dann durch den General- 
  
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Sekretär für die Abwesenden in Gemäßheit 
seiner Erkldrung stimmen läßt. 
Im Fall einer Stimmengleichheit hat der 
Prädsident Stimmen. Der General-Sekre- 
tär liest noch vor der Abstimmung die allen? 
falls eingegangenen Bemerkungen vor. Der 
Prsident zahle die Kugeln, der General: Se- 
kreter, und der betreffende Klassen = Sekretär 
merken sie vor. Nach vollendetem Scrurinium 
erstatten der Prasident und der General= Se- 
kretär Bericht an den König. 
Sind mehr, als 3 Kandidaten in der Wahl 
gewesen, so werden nur diejenigen 3 prdsen- 
tirt, welche die meisten Stimmen erhalten 
haben. 
Der König benenne. 
Der Bestallungs-Brief wird in der be- 
#reffenden Ministerial-Kanzlei, das Diplom 
von der Akademie ausgefertiget. 
S. 17. Ueber einen Kandidaten, dessen 
Aufnahme der Ausschuß für gesezlich unzuläs 
sig erklärt hat, in Beziehung auf die Bestim- 
mungen des O. 1., wird ordentlicher Weise we- 
der in der Klasse, noch in der General-Ver- 
sammlung weiter abgestimmt. 
Aber es soll geschehen, wenn ein stimm- 
fählges Mitglied es ausdrücklich verlangt; je- 
doch kann ein solcher Kandidat nur dann unter 
die Vorgeschlagenen aufgenommen werden, 
wenn er eine Stimmen-Mehrheit von 3 in 
der allgemeinen Versammlung erhalten hat. 
I. 18. Wenn eine durch ihre Theilnahme 
an dem Aufblühen der Wissenschaften entweder 
mittelst ausgezeichneter Schriften, oder groß= 
müthiger Unterstüzung gelehreer Anstalten ver-
	        
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