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Königlich-Baierisches
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Regierung zblat t.
LVIII. Stück. München, Samstag den r9. August 1809.
Allgemeine Verordnungen.
(Dle Aufhebung des Mühlen-Zwanges betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Ungeachtet schon durch das von Uns am 10.
Maͤrz 1804. an die vormalige hiesige Landesdi-
rektion erlassene, und von dieser Stelle am 16.
desselben Monats und Jahres im Regierungs-
blatte v. J. 1804. Seite 298 bekannt gemachte
Refkript ausdrücklich festgesezt worden ist, daß
aller Zunftzwang der inländischen Gewerbe ge-
gen einander aufgehoben, und den inländischen
Handwerks-Meistern eines Gerichts-Bezirke
unverwehrt seyn solle, in die übrigen Ge-
richts-Bezirke ohne Störung zu arbeiten
so vernehmen Wir doch, daß in einzelnen
Theilen Unsers Königreiches noch hie und da
Bann-Distrikte für Mühlen bestehen.
Wir wiederhoken daher nicht nur für alle
Einwohner Unsers Reiches den festgestellten
Grundsaz der wechselseitigen freien Gewerbs-
Ausübung aller inländischen Handwerks-
meister in die gegenseitigen verschiedenen Ge-
richts-Bezirke, und zwar ohne daß es ausser
dem Zunft-Distrikte des Wohnortes noch ei-
ner besonderen Einzünstung in den anderen Ge-
richts" Bezirken bedarf; sondern Wir verord-
nen insbesondere, in Uebereinstimmung mit der
von Uns ertheilten General-Kreis-Kommis-
sariats-Instrukrion vom 17. Juli 1808. K.
27. Lit. b., daß aller Muͤhlen-Zwang ganz
aufhoͤren, und es Jedem berechtigten inlaͤndi-
schen Muͤller freistehen solle, ausser dem Ge-
richts-Bezirke seines Wohnortes, auch Mahl-
Kunden aus anderen inländischen Gerichts-
Bezirken anzunehmen, das Getreide dazu ab-
zuholen, und das Mehl wieder abzuliesern.
München den 4. August 1800.
Max Joseph. "
Freiherr von Montgelas.
Auf Nniglichen allerhochsten Befehl
der General- Sekretaͤr
F. Kobell.
(Die Prüfungen der Aspiranten zum Staats=
Dlenste bewessend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Durch die neue Organisation der Staats-
Verwaltung ist es nothwendig geworden,
in den, wegen der Prüfungen der Aspiranten
zum Staats-Dienste, am a8. Juni 1906 und
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