Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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samt: Beerage dieser Besoldungen und 
Mensionen bei der Kasse seines Wohn- 
sizes zu bezahlen, und diese gibt ihm 
Atteste über die Erlage, um sich bei 
den übrigen Kassen legitimiren zu können. 
to) Zum 15. S. — Auch bei dem An- 
lehen von den Realitäten können ver- 
fallene Besoldunge= und Pension-Schei- 
ne statt baaren Geldes abgegeben werden. 
11) Zum 20. und 21. C. — Obwohl 
in diesen beiden Paragraphen bestimmt 
ist, wie es zu halten sen, damit die 
Anlehens: Quoten sich auf eine runde 
Summe von loo fl. oder von do fl. 
enden, so erklären Wir nun auch für 
den Fall, wenn die Summe von sofl. 
wegen der zwei Erlags-Termine in 
zweimal 25 fl. getheilt werden müßte, 
welches doch, da keine Obligarion un- 
ter 50 fl. lautek, nicht thunlich ist, daß 
es dem Debenten frei stehen solle, die 
vollen 80 fl. schon bei dem ersten Ter- 
mine, oder erst bei dem zweiten Termine 
zu bezahlen. 
12) Zum 22. 6C. — Wer im Verlaufe 
des Monats September bezahle, hat 
kein nach Tagen berechnetes Zins-Ra- 
tum zu restituiren. Wer aber am go. 
September noch nicht bezahlt hat re- 
stituirt ein ganzes Monats-Ratum des 
Ziuses. 
Und wenn die einschlaͤgigen Behoͤrden 
wegen besonderer ruͤcksichtswuͤrdiger Umstaͤn- 
de eine laͤngere Nachsicht nothwendig sin- 
den, so hat derjenige, welcher am 31. Ok- 
— 
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kober noch nicht bezahlt hat, zwei Monats- 
Beträge der Zinsen, nämlich für den Sep- 
teniber und Oktober, zurück zu vergüten. 
In der Mitte des Monats November 
muß mit der Central= Staats-Kasse über 
den ersten Termin vollkommen abgerechner 
werden. Das Rämliche ist auch bei der 
auf den 1. Februar des künfrigen Jahres 
angesezten zweiten Frist zu beobachten. 
13) Zum 10. und 28. F. — Die Kreis- 
Kassiere haben nicht nur allein dte Ob- 
ligationen, sondern auch die Zins- 
Coopons eigenhändig zu konrrasigniren. 
München den 18. August r8090. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
!*r 
Bekanntmachungen. 
(Den Chirurg Joseph Regauer zu Moos- 
burg betressend. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Kömg von Baiern. 
Wir haben mit Wohlgefallen aus dem 
Berichte Unsers General-Kommissärs des 
Isar-Kreises, vom lo. I. M., ersehen, daß 
Unsere Armee die Erhaltung des tapfern 
Korporals Josiph Mayr, vom 1 Chevaur= 
legers-Regimente Kronprinz, welcher, als 
er bei Primersdorf mit § Chevaurlegers 
111 Oesterreichische Gefangene machte, eine 
gefährliche Schußwunde bekommen hatte, 
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