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samt: Beerage dieser Besoldungen und
Mensionen bei der Kasse seines Wohn-
sizes zu bezahlen, und diese gibt ihm
Atteste über die Erlage, um sich bei
den übrigen Kassen legitimiren zu können.
to) Zum 15. S. — Auch bei dem An-
lehen von den Realitäten können ver-
fallene Besoldunge= und Pension-Schei-
ne statt baaren Geldes abgegeben werden.
11) Zum 20. und 21. C. — Obwohl
in diesen beiden Paragraphen bestimmt
ist, wie es zu halten sen, damit die
Anlehens: Quoten sich auf eine runde
Summe von loo fl. oder von do fl.
enden, so erklären Wir nun auch für
den Fall, wenn die Summe von sofl.
wegen der zwei Erlags-Termine in
zweimal 25 fl. getheilt werden müßte,
welches doch, da keine Obligarion un-
ter 50 fl. lautek, nicht thunlich ist, daß
es dem Debenten frei stehen solle, die
vollen 80 fl. schon bei dem ersten Ter-
mine, oder erst bei dem zweiten Termine
zu bezahlen.
12) Zum 22. 6C. — Wer im Verlaufe
des Monats September bezahle, hat
kein nach Tagen berechnetes Zins-Ra-
tum zu restituiren. Wer aber am go.
September noch nicht bezahlt hat re-
stituirt ein ganzes Monats-Ratum des
Ziuses.
Und wenn die einschlaͤgigen Behoͤrden
wegen besonderer ruͤcksichtswuͤrdiger Umstaͤn-
de eine laͤngere Nachsicht nothwendig sin-
den, so hat derjenige, welcher am 31. Ok-
—
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kober noch nicht bezahlt hat, zwei Monats-
Beträge der Zinsen, nämlich für den Sep-
teniber und Oktober, zurück zu vergüten.
In der Mitte des Monats November
muß mit der Central= Staats-Kasse über
den ersten Termin vollkommen abgerechner
werden. Das Rämliche ist auch bei der
auf den 1. Februar des künfrigen Jahres
angesezten zweiten Frist zu beobachten.
13) Zum 10. und 28. F. — Die Kreis-
Kassiere haben nicht nur allein dte Ob-
ligationen, sondern auch die Zins-
Coopons eigenhändig zu konrrasigniren.
München den 18. August r8090.
Mar Joseph.
Freiherr von Hompesch.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
!*r
Bekanntmachungen.
(Den Chirurg Joseph Regauer zu Moos-
burg betressend.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Kömg von Baiern.
Wir haben mit Wohlgefallen aus dem
Berichte Unsers General-Kommissärs des
Isar-Kreises, vom lo. I. M., ersehen, daß
Unsere Armee die Erhaltung des tapfern
Korporals Josiph Mayr, vom 1 Chevaur=
legers-Regimente Kronprinz, welcher, als
er bei Primersdorf mit § Chevaurlegers
111 Oesterreichische Gefangene machte, eine
gefährliche Schußwunde bekommen hatte,
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