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einzelne Posten auf sich hat, deutlich zu er-
klaͤren, und wohlbegreiflich zn machen.
Es darf sich daher kein Maun mit der
Unwissenheit entschuldigen, und wenn ein
Mann fehlen sollte, so ist hiefuͤr der Wache-
Kommandant verantwortlich.
. 26.
h) Gegen seine unterhabende Mannschaft in
Rücksiche des Dienstes.
Aber eben deswegen sieht auch dem Wa-
che-Kommandanten das Befugniß zu, einen
Mann, der gegen die von ihm erhaltene Be-
lehrung und Unterricht seiner Schuldigkeie
nicht nachkam, entweder sogleich, oder nach
abgezogener Wache in Arrest zu sezen und
hierüber weiters gebührende Meldung zu
machen.
G. :7.
Bergehen, welche auf Wache und Po-
sten geschehen, sind ohne Ausnahm auf die
Hauptwache, und von dort der königlichen
Kommandantschaft, oder derselben Stellver-
treter zu melden, wo alsdann nach den be-
stehenden Gesezen dienstmässig das erforder-
liche verfügt werden wird. Auch dürfen oh-
ne Vorwissen der Kommandantschaft keine
Arrestanten von einer Wache losgegeben wer-
den.
- s.28.
Ronden.
a) Bei Ankunft derselben.
Wenn die Schildwache vor dem Getvehre
elne Ronde ankommen sehr, ruft sie: Her-
aus! Ist die Ronde bis auf 30 Schritte
angerückt, ruft sie ferners: Wer da? Auf
die erhalcene Antwort: Ronde, ruft die
—
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Schildwache: Stehe Ronde ; hierauf
wird sogleich von einem Ober-Offizier= Posten
ein Unteroffizier mit 2 Mann, von einem Un-
teroffizier= Posten aber ein Gefreiter mit 2
Mann der Ronde entgegen gesendet, um
selbe zu eraminiren.
Der Unteroffizier oder Gefreite rufe:
Wer da? Auf die Antwort Rond, ruft
er weiters: Was für Rond! und wenn
diese angegeben ist, fragt er: Wer macht
die Ronde ? Ist nun der chte Namen
angegeben; so ruft der Fragende an den
Wacht-Kommandanten: Die Rond be.-
findt sich richtig. Hierauf kommandirt
der Wache = Kommandane: Präsentirt
das Gewehr! avanzir RNond! Ist es
die Hauptrond, so muß der Wache-Kom-
mandant an selbe die Parole geben, und zwar
auf eben die Art, wie es die Schar= und
Tag-Ronde ohne Ausnahm an den Wache-
Kommandamten zu geben haben.
G. 20.
b) Gebung der Parole.
Beim Geben der Parole sezen sich beide
die Degen und Bajonets auf die Brust.
Der Unter-Offizier oder Gefreite, der von
der Wache gegen die Rond avanzire ist, bleibt
stehen, und läßt die Eskorte der Ronde nicht
weiter vorrücken, bis die Abfertigung gesche-
hen ist, von beiden aber wird, während der
Abfertigung das Gewehr prfsentirt.
. 30.
ß) Abmarsch der Ronde.
Nach der Abfertigung tritt der Unteroffi-
zier oder Gefreite bei seiner Wache ein.
Die abgelöste Eskorte marschire auf ihren