1481
lichen Amts-Funktionen, eine eigene Uni
forrme von dunkelblauem Tuche mit gleichfar:
bigem Unterfutter und einem liegenden Kragen
von veilchenblauem Sammt, der (gleich der
Uniforme der ehemaligen Oberschul-Jnspek-
koren in Altbaiern) nach anliegender Muster-
zeichnung ein Zoll breit in mattem Golde ge-
stickt ist, allergnädigst bewilliget. Die Aer:
Mmel= Aufschläge und Taschen= Klappen sind
ungestickt von dunkelblauem Tuche; die ver-
goldeten Kuöpfe mit dem gekrönten Löwen be-
zeichnet: die goldene Hurschlinge und Qua-
sten ohne Bouillons und ohne eingemischte
färbige Seide; dann die Kokarde nach Vor-
schrift.
Auch sind den königlichen Schul-Di-
strikts-Inspektoren und Lokal-Schul= Kom-
missären besondere Amts= Siegel bewil-
liget, welche von hieraus an die königliche
General-Kreis-Kommissariate, zur weitern
Versendung an dieselben, werden abgegeben
werden. Dagegen sind die noch in den Hän-
den mehrerer ehemaliger Oberschul-Inspekto=
ren befindlichen Ober-Inspektorats-Siegel
ungesäumt anher einzusenden; welches zur
allgemeinen Wissenschaft und Darnachachtung
durch das königliche Regierungsblatt bekannt
gemacht wird.
München den 3. September r800.
Freiherr von Montgelas.
burch den Mialster
der General-Sekretaͤr
3. obell
1482
(Das Obermaierische Schulvermächtniß im
Markte Langwaid Landgerichts Pfassenberg
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
In dem köoniglichen Markte Lang-
waid Landgerichts Pfaffenberg hat der ver-
storbene bürgerliche Bierbrduer Augustin
HObermaier im Einverständnisse seiner Gate
un Franziska, welche ihm am 8. Juli
l. J. in eine bessere Welte nachfolgte, sein
Haus zu einem künfrigen Schulhause nebst
einen dazu gehörigen Kraut : Acker, und
zwei Tagwerk Waldung mittelst eines förm
lichen Testamentes hergeschenke.
Zur dankbaren öffentlichen Würdigung die-
ses schönen wohlthätigen Schulvermächtnisses,
und zur allgemeinen Rechrfertigung über die
Bollzugsart wird hiemit Folgendes zur Kennt-
niß des theilnehmenden Publikums gebracht.
Die königliche Lokal-Schul-Inspektion soll
den Schulkindern, ehe diese in das neue Schul-
haus eingeführt werden, die edle Absicht der
verstorbenen Wohltha#ter, und die Wichug-
keit dieses menschenfreundlichen Geschenkes,
dann auch die Pflichr, dafür durch Fleiß und
sittlich gutes Betragen lebenslang dankbar zu
seyn, nachdrücklich zu Gemüche führen, und
dann den Uebergang in das neue Schulhaus
selbst an einem dazu schicklichen Tage mit möge
lichster Feierlichkeit veranstalten; besonders soll
dann die Pfarr= und Markt-Schuljugend, von
der königlichen Schul-Inspektion und ihrem
Lehrer begleitet, im festlichen Zuge aus dem