1525
Protokolle und Jahresberichte der Pfarraͤm-
ter zu erstatten; —
G. 10. Seine eigenen Geschaͤfts-Prot
kelle, welche über das Kirchenwesen abger
sondert zu führen sind, vierteljährig dem
Ministerium des Innern zur Einsiche des
General: Konsistoriums vorzulegen; —
G. 20. Ueberhaupt sich in stäter Uebersicht
des ganzen kirchlichen und sittlichen Zustan-
des der Pfarrgemeinen des ganzen Kreises
zu erhalten, um über alle vorfallenden Erf
eignisse und Angelegenheiten die von dem
General-Konsistorium gesoderten Gutachten,
Berichte und Vorschläge sogleich mit ange-
messener Personen: und Sachkenniniß ab-
geben zu können.
§. 31. Der nach O V. des organischen
Edicts vom 17. Märzl. J. dem General-Kreis,
Kommissär beigegebene Kreis-Kirchen-Ratb
bar unter der teitung und im Namen des
General-Kreis= Kommissariats alle dem lez-
tern in Beziehung auf protestantische Kirchen-
Angelegenbeiten angewlesenen Geschäfte zu
bearbeiten, dem General= Kommisscre Vor-
trag darüber zu erstatten, und die beschlosse-
nen Expeditionen zu fertigen.
F. 2. Er ist besonders mit der genauen
Aussicht auf die tehre und den Kultus, de-
ren Beförderungsmittel, und die Hindernisse
ibrer Vervollkommnung und Wirksamkeit,
dann über die Amtsfübrung und den tebens-
wandel der Geistlichen und anderer Kirchen-
diener, auch über den religissen und mora-
lischen Zustand der Kirchengemeinen des Krei-
ses beauftragt.
1520
§. 23. Er hat jährlich um Ostern als
Sonodal-Aufgabe für die der Aufsicht des
General-Kommissariats untergebene Geist-
lichkeit eine wissenschaftliche und eine prak-
tische Frage zur Beantwortung vorzulegen,
die bis Ende des Jahres auf diese Synodal:
fragen einlaufenden Antworten, welche von
allen Geistlichen, die noch nicht über bo Jahre
ale, oder nicht durch Kapitelswürden davon
dispensire sind, so wie von allen Vikarien und
Kandidaten, die eine in deutscher die andere
in lateinischer Sprache geliefert werden müs-
sen, zu censiren, und diese Censur den Di-
strikts-Dekanaten zur Bekanntmachung an
die Geistlichen jedesmal bei der Aufgabe neuer
Fragen im folgenden Jahre mitzutheilen,
auch dieselbe mit Beilegung der ausgezeich-
netsten Arbeiten dieser Art an das Ministe-
rium des Innern einzuschicken.
S. 24. Eben so hat er die Synedal; und
Visitatious-Berichte der Distrikts-Dekanate
und die Jahres-Berichte der Pfarrämter zu
revidiren und mit seinen Bemerkungen be-
gleitet an das Ministerium des Innern zum
General-Konsistorium zu übergeben.
I. 35. Auch kommte ihm zu, die Cenfur
der von den Pfarrémctern einzuschickenden
Predigten, Dispositionen und andere prak;-
tischen Aufsaze, worüber die Kirchenordnung
näbere Vorschrift ertheilet, sorgselrig abzu-
fassen und die Resultate derselben theils den
Distrikte Dekanen zur Belehrung der Pfarr:
Amter, tbeils dem General-Konfststorium be-
richtlich mitzutheilen. -
H.26.ErhatdieJastallationderDb
108“