1559
nachzusuchen ist. Der bereits in der proviso-
rischen Kloster-Pfarr-Organisation ernannte
Pfarrer Possidonius Bock erhaält hiemit die
definitive Bestätigung, wonach die Präsenta-
tion für ihn auszufertigen ist.
VII. Die provisorische Organisation der
Pfarrei Hohenpeissenberg erhält auf glei-
che Weise wie die vorgehende Unsere definitive
Bestätigung. In Betref der zwölf Familien
der Pfarrei Unterpeissenberg, welche an Ho-
henpeissenberg der nahen bage wegen überge-
hen, tritt das bei der Pfarre Peuring so eben
verordnete Benehmen gegen das Ordinariat
gleichfalls ein; und es ist übrigens der Be-
dacht von selbst zu nehmen, daß alle Abrrei-
chungen der nahen Landgerichts= und Kreis-
Grenze mit der Pfarr: Grenze vermieden
werden.
VIII. Die provisorische Organisatlon der
Pfarrei Kohlgrub, da sie durchgehends ohne
Eriynerung befimden wurde, erhäle ihre Be-
stätigung nunmehr definitiv. Die von dem
bischöftichen Vlkariate und der vormaligen
Landesdirektion wegen der bei dieser Pfarre
besonders lästigen Lokal-Verhältnisse vorge-
schlagene Erhöhung des Pfarrer-Gehalts
auf goo fl. findet nicht statt. Dagegen kann
bei Erledigung besserer oder bequemerer Stel-
len auf den jedesmaligen Pfarrer von Kohl-
grub dergestalt Rücksicht genommen wer-
den, daß ihm je zwei Jahre, die er daselbst
zubringt, für drei Seelsorge-Jahre gerechnet
werden dürfen. Wir bestätigen übrigens den
bereits in der provisorischen Organisarion er-
.———.—
1560
nannten Pfarroikar Johann Nepomul Hois
definitiv als Pfarrer. Demnach ist die Aus-
fertigung der Präsentatlon zu verfügen.
IX. Die provisorische Organisation der
Pfarrei Oberammergau wird aus gleichen
Gründen, wie bei der vorhergehenden als de-
finitiv erklärt, und der bereits daselbst ernann-
e Pfarrvikar Albin Schweiger als wirk-
licher Pfarrer bestätiget; seine Präsentation
ist also hiernach zu verfügen.
NX. Die nämliche Bestätigung ertheilen
Wir der provisorischen Organisation der Pfarre
Unterammergau und der zugleich bereits
geschehenen Ernennung des Pfarrers Gregor
Fischer; wonach dessen Präsentation gleich-
falle zu fertigen ist
XI. In Beziehung auf die Pfarrei Ettal
beschliessen Wir, daß die Ortschaft Oberau,
dann die Einöden Buchwies und Kienberg
— do die Einwohner derselben ihren Gottes-
dienst und christlichen Uncerricht in Farchane
(einer Filial von Garmisch) erhalten, wo
ihnen die nahe Lage und die bessern Wege zu
statten kommen, und ein von Garmisch erkur-
rirender Kooperator die Seelsorge ausübt, —
bei ihrer alten Pfarrei Garmisch in dem Falle
belassen werden sollen, wenn sie auch in die
Landgerichts: Grenze von Werdenfels einge-
schlossen werden können. Imentgegengesezten
Falle aber würde es allem Anscheine nach
schicklicher seyn, den Ort Farchant selbst mit
Ettal zu vereinigen, den erkurrirenden Koope=
rator aber von Garmisch nach Ertal zu ver-
sezen.