1307
dann fernero von der Pfaergemeinde Zwei-
kirchen, vom Pfarrhof Buch am Erlbach
und der dortigen Pfarrgemeinde
22 fl. 15 kr.
durch das koͤnigliche Landgericht Freising von
der dortigen königlichen Lokal= Schul-In-
spektion die Einnahme eines vor der Preise-
vertheilung ausgeführten kleinen milit5rischen
Kinderspielss 4 fl. —
München den 20. September 1809.
Königliches General-Kommissariat
des Isat-Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
* *
(Freiwillige Beiträge für die verunglückten Be-
wohner von Stadtamhof betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
An freiwilligen Beim#ägen für die verun-
glückten Bewohner von Stadtamhof und
dessen Umgebung sind ferners eingegangen;
vom königlichen General-Kommissariate
des Main-Kreises in z verschiedenen Ueber-
sendungen: 70#7y fl. 4otkr.
. 1394 fl. 28 kr.
574 fl. a7kr.
weiter
dann neuerding:
In Summa: 23736 fl. 56 kr.
vom königlichen Genergl-Kommissariate
des Iller-Kreises aus dem dortigen Landge-
richte Schongau: 210 fl. 35 kr. 2 dl.
vom koͤniglichen General-Kommissariate
des Rezat= Kreises 1391 fl. 22 kr.
1568
vom königlichen General -Kommissariate
des Salzach= Kreises 288 fl. a kr. 3 dl.
vom Landgerichte Kellheim, 146 fl. 48 kr.
von dem königlichen General: Kommissa=
riate des Pegniz= Kreises, 933 fl. 15 kr. 3 dl.
von dem königlichen Landgerichte Stadt-
amhof aus den dortigen Pfarreien, und Pa-
trimonial-Gerichten 316 fl. 10 kr. a dl.
für die verunglückten Baierischen Unter-
thanen des Regen-Kreises überhaupt aus
dem königlichen Landgerichte Stadtamhof
17 fl. 36 kr.
auf die nadmliche vorstehende Art vom k5“%
niglichen Landgerichte Straubing, 385 fl. 6 kr.
für die Orte Stadtamhof, — Rohr und
Eggmühl aus dem königlichen Landgerichte
Burglengenfeld 143 fl. 40 kr.
Man glaubt sich verpflichtet, diese oͤffent-
liche Nachweisung des Empfanges, verbunden
mit dem innigsten Danke, als Nachtrag zur
Publicität zu bringen.
S.traubing den 30. September 1809.
Königliches General-Kommissariat
des Regen-Kreises.
von Gropper, Direktor.
Resch.
(Belträge für die durch Krieg verunglückten Unter-
thanen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Für die durch ausserordentliche, zur Ver-
Jütung durch Konkurrenz nicht geeignete
Kriegsschäden, verunglückten Unterthanen sind
folgende Beiträge bei unterzeichneter Stelle
eingegangen: