Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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tions-Kommissär des Haupt-Bergwerks-Di- 
strikts die schriftliche Eröffnung zu machen, 
und die Sizung zur Eutscheidung dieser Ap- 
pellations-Sache nach wechselseitigem Be- 
nehmen fest zu sezen. 
G. 30. Alle bei Unserm Ober-Appella= 
tions-Gerichte eingereicht werdenden Vorstel- 
lungen und Berufungen in Bergstreitigkei- 
ten sind mit der Aufschrist zu versehen: 
An Seine königliche Majestät von 
Baiern. 
Weiter unten 
An das königliche Ober'Appella= 
tions Gericht in Bergwerks- 
Sachen. 
V. 40K. Die in diesem Betreffe einkommen- 
den Erhibita, sind, sobald sie präsentire, 
und in das Protokoll eingetragen worden, 
von dem Dräsidenten des Gerichts, einem 
Ober-Bergrarhe, in Sachen aber, wobei 
der Bergsiskus betheiliget ist, dem Direk 
tor in Bergsachen, oder einem andern Mie- 
gliede des Oberappellations= Gerichtes zuzu- 
stellen. 
S. 41. Alle Ausfertigungs-Entwürfe sind. 
von dem Direktor des Gerichts zu revidixen, 
und von dem Prästdenten mit dem „Erxpe- 
diatur“ zu verseben. 
. 41. Die Ausfertigungen selbst sind von 
dem Prsidenten zu unterzeichnen. 
G. 43. Die Justiz in Bergsachen kann in 
Uaserm ganzen Königreiche nur von den durch 
gegenwärtiges Edikt konstitmeten Gerichts, 
Behörden in Unserm Namen und nach Un- 
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ferer dermaligen oder in der Folge revidirt 
werdenden Berg-Ordnung verwaltet werden. 
G. 44. Im Falle entstebender Kompetenz= 
Konflikte ist von denselben an Unser geheimes 
Justiz-Ministerium zu berufen, und von 
diesem die Entscheidung abzuwarten, dessen 
Leitung und Aussicht sie überhaupt unterge: 
ben sind. 
V. 45. Unsere Minister der Justiz und 
der Finanzen sind mit dem Vollzuge gegen 
wärtiger Organisation beauftragt. 
München den 14. September 1309. 
Max Joseph. 
Graf Morawitzky. Frbr. v. Hompesch. 
Auf königlichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekrerchr 
G. Geiger. 
  
Bekanntmachungen. 
  
  
(Die diesjährige Kenkurs-Prüfung der Aspiran= 
ten zum Staate-Dienste im Finanzfache, 
im Nab Kreise betressend.) 
Im Namen Semer Masjestät des Königs. 
Da das biesige königliche General Kreis-= 
Kommissariat durch das XXXXIV. Scück 
des Regierungs= und durch das zZoste Stück 
des Kreis, Intelligenz: Blatts auf den 10. 
Ockober l. J die diee jährige Konkurs-Prü# 
fung der Aspiranten zum Staats-Dienste 
im Rab,Kreise ausgeschrieben hat; 
so wird zu Folge der allerhöchsten Ver- 
ordrung vom 8. August l. J. in dem 
L.V III. Stücke des heurigen Regierungs- 
blatts, Seite 133—, allen jenen Kandida-
	        
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